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Der Rat fasst folgenden Beschluss:
Begründung:
Das Land fördert gemeinsam mit dem Bund durch das Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ Zuwendungen zur Verbesserung von Sportstätten. Im Rahmen dieser Förderung stehen den Kommunen Mittel i.H.v. 110 Mio. €/ Jahr zur Verfügung. Mit dem Investitionspakt, der eine Ergänzung zur Städtebauförderung darstellt, wird die Sanierung und der Ausbau von Sportstätten unterstützt, um die städtebauliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle Qualität im Quartier zu verbessern und die Zukunftsfähigkeit kommunaler Infrastruktur zu stärken. Aus diesem Grund hat sich die GoeSF dazu entschlossen, eine Förderung für den Anbau eines Gruppenbades zu beantragen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt und aus diesem können folgende Schwerpunkte entnommen werden:
Für die bereits zur Fristwahrung erfolgte Antragsstellung wird nach den Rahmenbedingungen des Förderprogramms ein Beschluss des Rates benötigt, aus dem hervorgeht, dass die Maßnahme bei Erhalt der Zuwendung umgesetzt wird. Hierfür ist eine Frist bis zum 02.01.2021 gesetzt, bis zu der der Beschluss vorgelegt werden muss. Der Rats- (oder VA-) Beschluss muss bestätigen, dass die kommunalen Eigenmittel zur Verfügung stehen, wenn die Stadt vom Bund gefördert wird. Der Beschluss kann dem Fördergeber bis 15.02.2021 nachgereicht werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten für den Anbau eines Gruppenbades betragen nach ersten Kostenschätzungen 4.190 T €. Die GoeSF wird als Eigentümerin das Projekt auf realisieren. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt durch einen Bundeszuschuss aus dem Landes-/Bundesprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“. Die Förderung des Vorhabens beträgt 83%. Die übrigen 17% werden als kommunaler Eigenanteil der Stadt Göttingen aufgebracht.
Aufteilung der finanziellen Auswirkung auf die Haushaltsjahre:
Der am 18.12.2020 eingebrachte HH-Entwurf enthält noch keine Festsetzung für diese Maßnahme. Im Falle einer Förderzusage müssten entsprechende Ansätze noch in das IVP aufgenommen werden, was die Investitionsvolumina deutlich erhöhen wird. Nach jetzigen Erkenntnissen ist dies nur durch Erhöhung von Kreditermächtigungen möglich. Mit diesem Ratsbeschluss wird damit gleichzeitig über eine Etatisierung der Investitionsmaßnahme und des städtischen Anteils im Haushalt 2021 beschlossen. Die Maßnahme würde in die Änderungslisten zum Haushaltsentwurf entsprechend aufgenommen.
Anlagen:
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