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Betreff: Badeparadies Eiswiese – Anbau eines Gruppenbades
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
19.01.2021 
17. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses ungeändert beschlossen   
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Vorberatung
26.01.2021 
33. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten und Feuerwehr ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
12.02.2021 
33. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

 

Der Rat fasst folgenden Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Göttingen befürwortet die Antragsstellung der Verwaltung auf eine Förderung, den Anbau eines Gruppenbades aus dem Landes/Bundesprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten – Programmjahr 2021“ vorzunehmen.
  2. Die Umsetzung des Vorhabens mit einem förderfähigen Investitionsvolumen von 4.190 T € steht unter dem Vorbehalt, dass die beantragten Fördermittel verbindlich positiv beschieden werden. Der Eigenanteil der Maßnahme beträgt 17%. Die Mittel werden im Falle einer Förderzusage im Haushalt 2021 veranschlagt und der erforderliche Finanzbedarf von 2021 bis 2023 dargestellt.
  3. Die Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG (GoeSF) als Eigentümerin des Badeparadieses Eiswiese wird Bauherr der Maßnahme. Zuwendungsempfänger ist die Stadt Göttingen, sie leitet die Zuwendung zusammen mit ihrem Eigenanteil zur Durchführung der Maßnahme an die GoeSF weiter.

 

Begründung:  

 

Das Land fördert gemeinsam mit dem Bund durch das Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ Zuwendungen zur Verbesserung von Sportstätten. Im Rahmen dieser Förderung stehen den Kommunen Mittel i.H.v. 110 Mio. €/ Jahr zur Verfügung. Mit dem Investitionspakt, der eine Ergänzung zur Städtebauförderung darstellt, wird die Sanierung und der Ausbau von Sportstätten unterstützt, um die städtebauliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle Qualität im Quartier zu verbessern und die Zukunftsfähigkeit kommunaler Infrastruktur zu stärken.

Aus diesem Grund hat sich die GoeSF dazu entschlossen, eine Förderung für den Anbau eines Gruppenbades zu beantragen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt und aus diesem können folgende Schwerpunkte entnommen werden:

  • Kurzbeschreibung des Projekts
  • Begründung
  • Ziel und Zweck
  • Fördermaßnahmen
  • Beteiligte
  • Erfüllung der Auswahlkriterien
  • Zeit- und Ausgabenplan
  • Finanzierungsplan

 

Für die bereits zur Fristwahrung erfolgte Antragsstellung wird nach den Rahmenbedingungen des Förderprogramms ein Beschluss des Rates benötigt, aus dem hervorgeht, dass die Maßnahme bei Erhalt der Zuwendung umgesetzt wird. Hierfür ist eine Frist bis zum 02.01.2021 gesetzt, bis zu der der Beschluss vorgelegt werden muss. Der Rats- (oder VA-) Beschluss muss bestätigen, dass die kommunalen Eigenmittel zur Verfügung stehen, wenn die Stadt vom Bund gefördert wird. Der Beschluss kann dem Fördergeber bis 15.02.2021 nachgereicht werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gesamtkosten für den Anbau eines Gruppenbades betragen nach ersten Kostenschätzungen 4.190 T €.

Die GoeSF wird als Eigentümerin das Projekt auf realisieren. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt durch einen Bundeszuschuss aus dem Landes-/Bundesprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“. Die Förderung des Vorhabens beträgt 83%. Die übrigen 17% werden als kommunaler Eigenanteil der Stadt Göttingen aufgebracht.

 

Aufteilung der finanziellen Auswirkung auf die Haushaltsjahre:

 

Jahr

Betrag

2021

350.000 €

2022

1.547.000 €

2023

2.292.637 €

Gesamt

4.189.637 €

 

Der am 18.12.2020 eingebrachte HH-Entwurf enthält noch keine Festsetzung für diese Maßnahme. Im Falle einer Förderzusage müssten entsprechende Ansätze noch in das IVP aufgenommen werden, was die Investitionsvolumina deutlich erhöhen wird.

Nach jetzigen Erkenntnissen ist dies nur durch Erhöhung von Kreditermächtigungen möglich.

Mit diesem Ratsbeschluss wird damit gleichzeitig über eine Etatisierung der Investitionsmaßnahme und des städtischen Anteils im Haushalt 2021 beschlossen. Die Maßnahme würde in die Änderungslisten zum Haushaltsentwurf entsprechend aufgenommen.

 

 

 

Anlagen:

 

  • Projektskizze für das Landes/Bundesprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“
  • Förderantrag Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Projektskizze für das Landes-Bundesprogramm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (71 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 20201217_ANTR_GoeSF_Anbau Gruppenbad_Unterschrift OB (402 KB)      
 
 

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