![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Das Plangebiet liegt nördlich der bestehenden Ortslage Groß Ellershausen und schließt im Westen an den „Hetjershäuser Weg“ an. Im Norden grenzt ein Sporthaus an. Die östliche Grenze verläuft parallel zum Hetjershäuser Weg in einem Abstand von ca. 85 m. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches werden landwirtschaftlich genutzt. Vom Geltungsbereich sind die Flurstücke 9 und 11, beide teilweise, der Flur 3 der Gemarkung Groß Ellershausen betroffen. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,78 ha.
Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:1000.
Begründung:
Planungsanlass Das Kirchenkeisamt Göttingen – Münden beabsichtigt vor dem Hintergrund des gestiegenen Bedarfs an Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet der Stadt Göttingen, den Ausbau der bestehenden Kindertagesstätten. Vor diesem Hintergrund soll auf dem Grundstück südlich der Mittelbergschule der Neubau einer Kindertagesstätte unter Beachtung des notwendigen Raumprogrammes an Gruppen- und Spielräumen sowie der Außenspielfläche für 5 Gruppen baulich umgesetzt werden. Der Vorhabenträger erstellt derzeit ein Hochbaukonzept, das als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bauleitplanverfahrens dienen soll. Vor diesem Hintergrund wird die derzeitige Größe des Geltungsbereiches im weiteren Planverlauf angepasst. Zudem soll das Bauleitplanverfahren Göttingen Groß Ellershausen Nr. 7 Teilplan B „Kindertagesstätte Hetjershäuser Weg“ in das Planverfahren Göttingen Groß Ellershausen Nr. 7. „Wiesental Süd“ integriert bzw. in enger Abstimmung fortgeführt werden. Für das Neubaugebiet „Wiesental Süd“ wurde 2019 das Bebauungsplanverfahren eigeleitet. Durch das Neubaugebiet entsteht ein zusätzlicher Bedarf an Kindergarten-Plätzen.
Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte geschaffen und eine städtebaulich geordnete Entwicklung gewährleistet werden. Gemäß der genannten städtebaulichen Zielsetzung wird das Plangebiet als Fläche für den Gemeinbedarf und entsprechend der anvisierten Nutzungen mit der Zweckbestimmung sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Eirichtungen (Kindertagesstätte) festgesetzt.
Verfahren und Beteiligung Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im „Normalverfahren“ gem. § 2 BauGB mit Umweltbericht, Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie Schaffung eines entsprechenden Ausgleichs. Parallel dazu erfolgt eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes 2017 der Stadt Göttingen, da der derzeitig rechtgültige Flächennutzungsplan die Fläche des Geltungsbereiches als eine Fläche für die Landwirtschaft darstellt. Aus dieser Darstellung ließe sich der aufzustellende Bebauungsplan nicht im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Entwicklungsgebot) entwickeln. Dem entsprechend ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes 2017 erforderlich. Diese soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen (vgl. Allris-Vorlage FB61/1868/20). Mit dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss wird die Verwaltung beauftragt, auch die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
siehe Anlage
Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |