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Betreff: Bebauungsplan Göttingen-Groß Ellershausen Nr. 7 Teilplan B "Kindertagesstätte Hetjershäuser Weg"
- Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren Vorberatung
11.02.2021 
Ortsrat Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren: Anhörung der Ortsbürgermeisterin gem. § 182 Abs. 2 Ziff. 7 NKomVG (offen)   
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Entscheidung
18.02.2021 
62. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag: 

 

  1. Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen – Groß Ellershausen Nr. 7 „Kindertagesstätte Hetjershäuser Weg“ gefasst.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o.g. Bebauungsplan das erforderliche Verfahren mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:

 

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau einer Kindertagesstätte mit 5 Gruppen und technischer Infrastruktur sowie der Außenspielflächen.
  • Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen (Kindertagesstätte).
  • Regelung der Erschließung innerhalb des Plangebietes mittels Festsetzungen von Zu- und Abfahrtsbereichen und Vorgaben zum ruhenden Verkehr.

 

 

 

  1. Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt nördlich der bestehenden Ortslage Groß Ellershausen und schließt im Westen an den „Hetjershäuser Weg“ an. Im Norden grenzt ein Sporthaus an. Die östliche Grenze verläuft parallel zum Hetjershäuser Weg in einem Abstand von ca. 85 m. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches werden landwirtschaftlich genutzt.

Vom Geltungsbereich sind die Flurstücke 9 und 11, beide teilweise, der Flur 3 der Gemarkung Groß Ellershausen betroffen. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,78 ha.

 

 

Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:1000.

 

Begründung:

 

Planungsanlass

Das Kirchenkeisamt Göttingen – Münden beabsichtigt vor dem Hintergrund des gestiegenen Bedarfs an Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet der Stadt Göttingen, den Ausbau der bestehenden Kindertagesstätten.

Vor diesem Hintergrund soll auf dem Grundstück südlich der Mittelbergschule der Neubau einer Kindertagesstätte unter Beachtung des notwendigen Raumprogrammes an Gruppen- und Spielräumen sowie der Außenspielfläche für 5 Gruppen baulich umgesetzt werden.

Der Vorhabenträger erstellt derzeit ein Hochbaukonzept, das als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bauleitplanverfahrens dienen soll. Vor diesem Hintergrund wird die derzeitige Größe des Geltungsbereiches im weiteren Planverlauf angepasst. Zudem soll das Bauleitplanverfahren Göttingen Groß Ellershausen Nr. 7 Teilplan B „Kindertagesstätte Hetjershäuser Weg“ in das Planverfahren Göttingen Groß Ellershausen Nr. 7. „Wiesental Süd“ integriert bzw. in enger Abstimmung fortgeführt werden. Für das Neubaugebiet „Wiesental Süd“ wurde 2019 das Bebauungsplanverfahren eigeleitet. Durch das Neubaugebiet entsteht ein zusätzlicher Bedarf an Kindergarten-Plätzen.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte geschaffen und eine städtebaulich geordnete Entwicklung gewährleistet werden. 

Gemäß der genannten städtebaulichen Zielsetzung wird das Plangebiet als Fläche für den Gemeinbedarf und entsprechend der anvisierten Nutzungen mit der Zweckbestimmung sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Eirichtungen (Kindertagesstätte) festgesetzt.

 

Verfahren und Beteiligung

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im „Normalverfahren“ gem. § 2 BauGB mit Umweltbericht, Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie Schaffung eines entsprechenden Ausgleichs.

Parallel dazu erfolgt eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes 2017 der Stadt Göttingen, da der derzeitig rechtgültige Flächennutzungsplan die Fläche des Geltungsbereiches als eine Fläche für die Landwirtschaft darstellt. Aus dieser Darstellung ließe sich der aufzustellende Bebauungsplan nicht im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Entwicklungsgebot) entwickeln. Dem entsprechend ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes 2017 erforderlich. Diese soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen (vgl. Allris-Vorlage FB61/1868/20).

Mit dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss wird die Verwaltung beauftragt, auch die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 Nein

 

 siehe Anlage

 

 

 

Anlagen:

 

  • Geltungsbereich des Bebauungsplanes Göttingen – Groß Ellershausen Nr. 7 Teilplan B „Kindertagesstätte Hetjershäuser Weg
  • Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich B-Plan Gr.Ellershausen Nr.7_TP B_KiTa am Hetjershäuser Weg_AB_GB_26.01.2021 (495 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich GrEll_07_2020-12-22_finanzielle Auswirkungen_AB (174 KB)      
 
 

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