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Beschlussvorschlag:
Das Plangebiet liegt nördlich der bestehenden Ortslage Groß Ellershausen und schließt im Westen an den „Hetjershäuser Weg“ an. Im Norden grenzt ein Sporthaus an. Die östliche Grenze verläuft parallel zum Hetjershäuser Weg in einem Abstand von ca. 85 m. Die Fläche innerhalb des Geltungsbereiches wird landwirtschaftlich genutzt.
Vom Geltungsbereich ist das Flurstück 11, teilweise, der Flur 3 der Gemarkung Groß Ellershausen betroffen. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,74 ha.
Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:2000.
Begründung:
Planungsanlass Das Kirchenkeisamt Göttingen – Münden beabsichtigt vor dem Hintergrund des gestiegenen Bedarfs an Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet der Stadt Göttingen, den Ausbau der bestehenden Kindertagesstätten. Vor diesem Hintergrund soll auf dem Grundstück südlich der Mittelbergschule der Neubau einer Kindertagesstätte unter Beachtung des notwendigen Raumprogrammes an Gruppen- und Spielräumen sowie der Außenspielfläche für 5 Gruppen baulich umgesetzt werden. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Kindertagesstätte an diesem Standort geschaffen werden. Im Flächennutzungsplan 2017 der Stadt Göttingen sind die Flächen im Änderungsbereich als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Aus dieser Darstellung ließe sich der aufzustellende Bebauungsplan nicht im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Entwicklungsgebot) entwickeln. Dem entsprechend ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes 2017 erforderlich. Die Fächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplans (Vgl. Allris-Vorlage FB61/1869/20) sollen im Parallelverfahren durchgeführt werden. Mit dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss wird die Verwaltung beauftragt, auch die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen:
Nein
siehe Anlage
Anlagen:
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