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Betreff: Aussetzung der jährlichen 3%-igen Preiserhöhung bei der Schulverpflegung (Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Ratsfraktion)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:40-Fachbereich Schule   
Beratungsfolge:
Schulausschuss
28.01.2021 
26. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag: 

 

Die vom Rat der Stadt Göttingen beschlossene jährliche Erhöhung der Preise in der Schulverpflegung in Höhe von 3 % soll beibehalten werden.

 

Einer weiteren Beratung im Rat bedarf es nicht.

 

Begründung:  

 

Der Zuschussbetrag pro Essen in der Schulverpflegung konnte in den Jahren bis 2018 in der Regel stetig vermindert werden, betrug jedoch nicht wie im Antrag dargestellt 0,25 € pro Essen, sondern für das Jahr 2018 0,35 € pro Essen.

Die Auswertung der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) der Küchenbetriebe für das Jahr 2019 ist noch nicht komplett abgeschlossen. Nach vorläufigem Stand wird sich der Zuschussbedarf   durch gestiegene Personal- und Betriebskosten im Jahr 2019 auf über 0,50 € pro Essen erhöhen. Das hängt u.a. auch damit zusammen, dass sich die verbesserte Vergütung der Küchenkräfte (von EG 1 auf EG 2) im Jahr 2019 erstmals auf das gesamte Jahr ausgewirkt hat.

Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass in den angegebenen Zuschussbeträgen nach KLR  keine anteiligen Verwaltungsgemeinkosten, u.a. Overhead (Personalkosten FD 40.3 und allgemeine Verwaltung – etwa 0,80 € pro Essen) und keine Abschreibungskosten für Gebäude und werterhöhende Bauleistungen enthalten sind. Unter Einbezug aller betriebswirtschaftlichen Aufwendungen und Erträge würde sich ein größerer Zuschussbedarf pro Essen in der Schulverpflegung ergeben. Darüber hinaus ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass in naher Zukunft noch erhebliche Investitionen im Bereich der Produktionsküchen anstehen. 

Eine regelmäßige moderate Preiserhöhung in der Schulverpflegung ist u.a. aufgrund des haushaltswirtschaftlichen Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf steigende Personal- und Sachaufwendungen gerechtfertigt, um den Haushalt der Stadt Göttingen nicht durch erhöhte Zuschussbedarfe zu belasten.

 

Die Essenpreise in der Schulverpflegung stellen sich wie folgt dar:

 

Essenpreise               Stadt Göttingen

ABO 2020

Einzelbestellung

Abo 2021

Einzelbestellung

Grundschüler

3,63

 

3,74

 

SEK 1

3,75 

4,00

3,86

4,12

Erwachsene

4,74

4,99

4,88

5,14

 

Das Verpflegungsangebot, die Organisation der Produktion und der Essenausgabe und die dafür erhobenen Preise in anderen Städten und Gemeinden sind sehr unterschiedlich und schwer vergleichbar.

Die Essenpreise in den Landkreisen Göttingen und Northeim gehen von 2,50 € für ein salatfreies Essen bis zu 3,50 € für ein Menü-Angebot. Erste Schulen im Umkreis haben jedoch auf Anfrage mitgeteilt, dass Preiserhöhungen auf bis zu 4,20 € ab 2021 vorgesehen sind.

Das Verpflegungsangebot der Stadt Göttingen ist bundesweit anerkannt und nachgefragt. Es berücksichtigt im Rahmen des Qualitätsentwicklungskonzepts inhaltlich und nachhaltig die DGE-Qualitätsstandards und Klimaschutzziele, sowie die tarifgebundene Entlohnung des Personals in den Küchen und Mensen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

X Nein

 

 siehe Anlage

 

 

 

Anlagen:

 

Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Ratsfraktion

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich B90-29-10-2020- Aussetzung der jährlichen 3-igen Preiserhöhung bei der Schulverpflegung (255 KB)      
 
 

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