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Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung über das Thema „Lüftungsanlagen für Klassenräume“ wird zur Kenntnis genommen.
Einer Beschlussfassung im Rat bedarf es nicht.
Begründung:
Aktuell wird in den Medien von sogenannten Luftreinigern berichtet und erörtert, ob diese geeignet seien, die Luft in geschlossenen Räumen so effizient zu filtern, dass die Raumluftbelastung mit Sars-CoV-2-Viren („Corona-Viren“) ausreichend wirksam gesenkt werden kann. Es handelt sich hierbei um mobile Geräte, die Luft ansaugen, durch HEPA-Filter der Klassen H13 oder H14 strömen lassen und wieder abgeben.
Die Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) des Bundesumweltamtes beschäftigt sich bereits seit 2015 intensiv mit diesem Thema. In ihrer Stellungnahme vom 13.8.2020 hat sie solche mobilen Luftreinigungsgeräte für den Einsatz in Unterrichtsräumen bereits als nicht geeignet eingestuft, da selbst bei großen Luftwechselraten die Viruslast lediglich reduziert wird. Inzwischen wurde seitens der IRK ergänzt, dass wirksame Reduktionen häufig nur im Nahbereich der Geräte nachgewiesen wurden, während an weiter vom Gerät entfernten Messpunkten im Raum, kaum Wirkung erzielt wurde.
Ein Nachteil sei zudem die beim Betrieb eines solchen Reinigers entstehende walzenartige Luftbewegung im Raum, da die virusbelastete Luft horizontal direkt durch die Personengruppe im Zimmer hindurch angesaugt wird. Luftreinigungsgeräte haben den Nachteil, dass sie durch menschliche Atmung anfallendes CO2, die Luftfeuchte und geruchsaktive Substanzen sowie andere chemische Schadstoffe nicht aus der Raumluft entfernen. Selbst einfache Filtergeräte erfordern zudem eine kontinuierliche Wartung und ein sicherer Austausch der möglicherweise mit Viren kontaminierten Filter muss gewährleistet sein. Laut IRK können mobile Luftreiniger das aktive Lüften nicht ersetzen.
In der aktuellen Stellungnahme der IRK vom 16.11.2020 wird dies erneut bekräftigt. Lüften ist – unabhängig von Pandemien – notwendig zur Abfuhr von Kohlendioxid, chemischen Stoffen und luftgetragenen Partikeln. Auch Wasserdampf (mit der Gefahr von Schimmelbildung) muss auf diese Weise aus den Unterrichtsräumen abgeführt werden.
Erfolgt die Lüftung gemäß der UBA-Handreichung vom 15.10.2020, d. h., sofern alle 20 Minuten für 5 Minuten gelüftet wird (Stoß- bzw. Querlüftung), sowie zusätzlich während der Pausen, dann kann ein Luftwechsel von 3 pro Stunde und mehr erreicht werden, bei dem das Infektionsrisiko durch mit Viren belastete Aerosole in der Raumluft im Allgemeinen nur noch als gering eingeschätzt wird.
Beim Einsatz von mobilen Luftreinigern mit Filtration wird zwar z.T. der 6-fache Luftdurchsatz des Raumluftvolumens pro Stunde gefordert, um erfolgreich die Aerosolmenge im Raum zu reduzieren, aber Luftdurchsatz im Sinne der Förderleistung eines Geräts bedeutet etwas Anderes als Luftwechsel (Luftaustausch) der Raumluft mit außen. Der Luftdurchsatz eines Gerätes ist nicht direkt mit der Lüftungssituation über Fenster vergleichbar. So wird bei mobilen Luftreinigern die gesamte Luft durch ein einziges Gerät geleitet, während bei Fensterlüftung die Raumluft über deutlich größere Fensteröffnungsflächen ausgetauscht wird. Die IRK bekräftigt daher nach wie vor: Luftreiniger können das Lüften nicht ersetzen, sondern allenfalls in Einzelfällen flankieren.
Die IRK sieht bei Lüftungsmaßnahmen folgende Abstufungen der Prioritäten:
1) Regelmäßiges intensives Lüften über Fenster auf Grundlage der IRK-Empfehlungen sowie der UBA-Handreichung vom 15.10.2020 oder durch Einsatz von zentral oder etagenweise eingebauten Lüftungsanlagen.
2) Wenn das Lüften über Fenster nur eingeschränkt möglich ist, soll der Einbau einfacher Zu-/und Abluftanlagen geprüft werden.
3) Wenn die Maßnahmen unter (1) und (2) nicht realisierbar sind, kann der Einsatz von mobilen Luftreinigern erwogen werden.
Alle hier genannten Maßnahmen, Lüftungskonzepte und -techniken sowie ggf. der Einsatz von mobilen Luftreinigern ersetzen nicht die allgemein bekannten Schutzmaßnahmen gegen SARSCoV-2. Es bleibt daher grundlegend wichtig das Einhalten von Mindestabständen, Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Hygienemaßnahmen, weiter einzuhalten.
Die Stadt Göttingen beabsichtigt in der Bauausschusssitzung zum Thema Raumlufthygiene Experten einladen. Mit dem Landkreis Göttingen steht die Stadt Göttingen im Austausch über die Thematik.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
siehe Anlage
Anlagen:
Antrag der SPD-Ratsfraktion
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