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Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss des Städtebaulichen Vertrages „Östlich Eisenbreite“ wird zugestimmt.
Begründung:
Die Vorhabenträgerin plant einen umfangreichen Ausbau Ihres Standortes an der Hermann-Kolbe-Straße. Dabei sollen Flächen nördlich der Hermann-Kolbe-Straße/ östlich der Eisenbreite einer entsprechenden Nutzung zugeführt werden. Um das notwendige Planungsrecht zu schaffen, hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen am 25.01.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans Göttingen-Elliehausen Nr. 13 „Östlich Eisenbreite“ beschlossen. Das Plangebiet soll als Industriegebiet (GI) i. S. d. § 8 BauNVO ausgewiesen werden.
Das beabsichtigte Verfahren wird durch das Vorhaben der Vorhabenträgerin ausgelöst. Dieser Vertrag soll die Kostenträgerschaft sowie Fragen der (öffentlichen) Erschließung einschließlich des Um- und Ausbaus der Straße „Eisenbreite“ regeln. Daneben trifft dieser Vertrag Regelungen zur Verlegung des „Elliehäuser Baches“ und dessen künftiger Pflege, zu Fragen der Grünordnung, zum Artenschutz sowie zu energetischen Fragen
X Nein
siehe Anlage
Der Stadt entstehen aus diesem Vertrag unmittelbar keine Kosten; wesentlicher Vertragsinhalt ist die Kostenträgerschaft der Vorhabenträgerin.
(wg. des Umfanges der Anlagen werden hier i.W. nur die zeichnerischen Darstellungen beigefügt)
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