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Betreff: Städtebaulicher Vertrag "Östlich Eisenbreite"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:66-Fachbereich Tiefbau und Bauverwaltung (ehem. FB 60)   
Beratungsfolge:
Ortsrat Elliehausen/Esebeck Vorberatung
12.01.2021 
31.öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Elliehausen/Esebeck vertagt (zurückgestellt)   
18.01.2021 
Ortsrat Elliehausen/Esebeck: Anhörung des Ortsbürgermeisters gem. § 182 Abs. 2 Ziff. 7 NKomVG ungeändert beschlossen   
Ortsrat Elliehausen/Esebeck
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
21.01.2021 
61. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag: 

 

Dem Abschluss des Städtebaulichen Vertrages „Östlich Eisenbreite“ wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Die Vorhabenträgerin plant einen umfangreichen Ausbau Ihres Standortes an der Hermann-Kolbe-Straße. Dabei sollen Flächen nördlich der Hermann-Kolbe-Straße/ östlich der Eisenbreite einer entsprechenden Nutzung zugeführt werden. Um das notwendige Planungsrecht zu schaffen, hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen am 25.01.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans Göttingen-Elliehausen Nr. 13 „Östlich Eisenbreite“ beschlossen. Das Plangebiet soll als Industriegebiet (GI) i. S. d. § 8 BauNVO ausgewiesen werden.

 

Das beabsichtigte Verfahren wird durch das Vorhaben der Vorhabenträgerin ausgelöst. Dieser Vertrag soll die Kostenträgerschaft sowie Fragen der (öffentlichen) Erschließung einschließlich des Um- und Ausbaus der Straße „Eisenbreite“ regeln. Daneben trifft dieser Vertrag Regelungen zur Verlegung des „Elliehäuser Baches“ und dessen künftiger Pflege, zu Fragen der Grünordnung, zum Artenschutz sowie zu energetischen Fragen

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

X Nein

 

 siehe Anlage

 

Der Stadt entstehen aus diesem Vertrag unmittelbar keine Kosten; wesentlicher Vertragsinhalt ist die Kostenträgerschaft der Vorhabenträgerin.

Anlagen:

 

  • Vertragsentwurf nebst Anlagen (tw.)

(wg. des Umfanges der Anlagen werden hier i.W. nur die zeichnerischen Darstellungen beigefügt)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 5 1 öffentlich SV Version 3b) (Stand 22-12-20) (702 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Anl 1 a) (666 KB)      
Anlage 2 3 öffentlich Anl 1 b) (B-Plan-Stand 03-12-20) (682 KB)      
Anlage 3 4 öffentlich Anl 3 d) Pflegeplan Gewässer-201119 (1921 KB)      
Anlage 4 5 öffentlich Anl 3 e) CEF-Feldlerche (332 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Anhörung-des-Ortsbgm-18-01-2021 (110 KB)      
 
 

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