zurück
 
 
Betreff: 1. Nachtrag zur Entgeltordnung der Stadt Göttingen für die Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung vom 13.12.2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:75-Göttinger Entsorgungsbetriebe   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Umweltdienste Vorberatung
24.11.2020 
30. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Umweltdienste ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
18.12.2020 
32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der 1. Nachtrag zur Entgeltordnung der Stadt Göttingen für die Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung vom 13.12.2019 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

Die als Anlage 2 beigefügten Erläuterungen zur Entgeltberechnung 2021 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

Seit 2014 werden für die Einleitung von Grundwasser aus Grundwassersanierungen sowie die Einleitung von ständig vorgereinigtem Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen zur zentralen Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung Entgelte und keine Gebühren mehr erhoben. Grund dafür ist, dass es sich bei diesen Einleitungen um einrichtungsfremde Leistungen handelt. Einrichtungsfremde Leistungen sind Leistungen, die sich von der normalen Einleitung von Regen- und Schmutzwasser in das öffentliche Kanalnetz abheben.

 

Alle auf die einrichtungsfremden Leistungen entfallenden Kosten und Erlöse sind aus der Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühren auszugliedern.

 

Die Entgelttatbestände werden in der Entgeltordnung entsprechend dem Maß der Inanspruchnahme zu zwei Entgelttatbeständen zusammengefasst.

 

Die Kalkulation hat folgende Entgelte ergeben:

 Einleitung in die Schmutzwasserkanalisation: 2,57 EUR/cbm

 Einleitung in die Regenwasserkanalisation:  0,91 EUR/cbm

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die vorgeschlagenen Entgelte werden die Kosten der Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen gedeckt.

 

Anlagen:

 

Anlage 1:  1. Nachtrag zur Entgeltordnung der Stadt Göttingen für die Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung vom 13.12.2019

 

Anlage 2: Erläuterungen zur Entgeltberechnung 2021

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entgeltordnung-2021_Allris-Anlage-1 (144 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entgeltordnung-2021_Allris-Anlage-2 (218 KB)      
 
 

zurück