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Beschlussvorschlag:
Der beigefügten Aufhebungssatzung über die Festlegung von Schulbezirken für die Hauptschulen der Stadt Göttingen wird zugestimmt.
Begründung:
Die Hauptschulen in Göttingen sind zum 31.07.20 aufgehoben worden. Die Schulbezirkssatzung für die Hauptschulen ist daher gegenstandslos. Die Satzung muss mit einer Aufhebungssatzung außer Kraft gesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
X Nein
siehe Anlage
Anlagen:
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die Hauptschulen der Stadt Göttingen
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