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Betreff: "Leitlinien für den Bebauungsplan Göttingen-Weende Nr. 60 Am Dragoneranger" (Antrag des Ratsherren Dr. Francisco Welter-Schultes)
- Stellungnahme der Verwaltung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
05.11.2020 
58. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag: 

 

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Stellungnahme der Verwaltung: 

 

Eine Modifizierung der Zielsetzung des Bebauungsplans Göttingen – Weende Nr. 60 „Am Dragoneranger“ und eine Überarbeitung der Planung gemäß den im Antrag aufgeführten Vorgaben bzw. Kriterien (6 Punkte) wird mit folgender Begründung abgelehnt:

 

zu 1: Für eine Entwicklung der Stadt Göttingen als Wirtschafts- und Arbeitsplatzstandort ist das Vorhalten von Bauflächen für Industrie- und Gewerbenutzungen von großer Bedeutung. Es besteht seit Jahren eine erhöhte Nachfrage an Gewerbeflächen in Göttingen. Aufgrund des städtischen Gewerbeflächenkonzeptes Göttingen 2030 und der von der CIMA erstellten Gewerbeflächenbedarfsprognose wurden neue Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan 2017 ausgewiesen. Die Belange des Klimaschutzes wurden bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans umfassend berücksichtigt. Hierbei stellten die Klimafunktionskarten des Büros GEO-NET eine wichtige Beurteilungsgrundlage dar. Als Kaltluftentstehungsgebiet ist die Fläche am Dragoneranger nur von untergeordneter Bedeutung (Fläche mit mäßiger Kaltluftlieferung).

 

Wie bei allen innenstadtnahen Grün- und Freiflächen handelt es sich auch bei der Fläche am Dragoneranger um einen Ausgleichsraum mit sehr hoher Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen (siehe dunkelblaue Flächen in der Karte „Planungshinweise Stadtklima“ in Anlage 1). Eine Bebauung ist nur eingeschränkt und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. (vgl. z.B. Baugebiete Zimmermannstraße und Greitweg-Nord)

Durch den gewählten Flächenzuschnitt wird der im Gutachten geforderte Strömungsquerschnitt von mind. 300 m für den Bereich Dragoneranger sichergestellt. (Siehe dazu Auszüge aus der Klimaanalyse Göttingen 2016: Anlage 2 „Tabelle 6.1 auf Seite 47 mit Hinweisen für Planungsentscheidungen zu Freiräumen und Grünflächen und Anlage 3 „Auszug aus der Planungshinweiskarte mit Ergänzungen“).

 

Von den neu ausgewiesenen Flächen ist die Fläche am Dragoneranger mit ca. 14,7 ha die einzige große zusammenhängende Fläche, auf die die Stadt Göttingen Zugriff hat. 2017 hat der Rat der Stadt Göttingen beschlossen, die Fläche zum Zweck eine Gewerbeflächenentwicklung anzukaufen.

 

Alternativen stehen nicht zur Verfügung. Im FNP-Verfahren wurden beispielsweise keine Ersatzflächen für eine gewerbliche Entwicklung definiert (keine Baulandmanagementflächen wie bei den Wohnbauflächen), da keine entsprechenden Flächenpotentiale vorhanden sind. Vielmehr wurde der Flächenpool nach Abschluss des Planverfahrens sogar verkleinert, indem eine der wenigen neuen Gewerbeflächen per Ratsbeschluss zurückgezogen wurde (Siekweg-Süd).

 

zu 2: Siehe Antwort zu 1. Der Bedarfsprognose, die Grundlage für die Flächenausweisung war, lagen ausschließlich solche gewerblichen und industriellen Betriebstypen zugrunde, die mit einer Flächenversiegelung einhergehen.  

 

zu 3: Für eine gewerbliche Entwicklung sind Straßenbreiten von mind. 10 m, mit einer 7 m breiten Fahrbahn notwendig. Die vorhandene Straße hat keine Gehwege und besteht nur aus einer 5,50 m breiten Fahrbahn. Es ist vorgesehen, Anlagen für Geh- und Radwege herzustellen.

 

zu 4: Für eine Biolandwirtschaft ist kein Bebauungsplanverfahren erforderlich.  Gutachterliche Untersuchungen sind von potentiellen Vorhabenträgern zu erstellen, sofern diese für eine Vorhabengenehmigung notwendig sind.

 

zu 5: Für Sibobeton stehen keine anderen städtischen Flächen zur Verfügung. Auf mindergenutzte Flächen in den Gewerbegebieten hat die Stadt keinen Zugriff.

 

zu 6: Der Stadt ist nicht bekannt, ob Sibobeton für die UMG tätig wird. Es liegen generell keine Informationen vor, für welche Baumaßnahmen bzw. Auftraggeber Sibobeton tätig wird. Dies ist auch nicht relevant, da die Stadt ihre Standortentscheidungen nicht von Einzelaufträgen potentieller Interessenten abhängig macht. Vom gegenwärtigen Standort beträgt die Fahrstrecke über die B 27 ca. 9,2 km. Von einem künftigen Standort am Dragoneranger würde die Fahrtstrecke 3,8 km betragen.   

Finanzielle Auswirkungen:

 

 Nein

 

 siehe Anlage

Anlagen:

-          Antrag des Ratsherren Dr. Welter-Schultes „Leitlinien für den Bebauungsplan Göttingen-Weende Nr. 60 Am Dragoneranger

-          Anlage 1 „Klimaanalyse Göttingen 2016: Karte Planungshinweise Stadtklima“

-          Anlage 2 „Klimaanalyse Göttingen 2016: Tabelle 6.1 auf Seite 47 mit Hinweisen für Planungsentscheidungen zu Freiräumen und Grünflächen“

-          Anlage 3 „Klimaanalyse Göttingen 2016: Auszug Planungshinweiskarte mit Ergänzungen“

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2020-10-08-fws-antrag-dragoneranger (184 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 1 Planungshinweise Stadtklima (5674 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 2 Tabelle Planungshinweise (1190 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 3 Planungshinweise Ergänzungen (1363 KB)      
 
 

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