Begründung:
Der Rat der Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am 16.12.2016 die Verordnung über Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung in der Stadt Göttingen (Straßenreinigungsverordnung – StrRVO) und in seinen Sitzungen am 15.12.2017 die 1., am 14.12.2018 die 2. sowie am 13.12.2019 die 3. Änderungsverordnung zur StrRVO beschlossen. Die Reinigungspflichten werden im Straßenverzeichnis (Anlage zu § 4 Abs. 1 StrRVO) konkretisiert.
Das Straßenverzeichnis ist zu ändern, da in den nachfolgenden Straßen die Übertragung der Reinigungspflichten auf die Grundstückseigentümer neu bzw. wegen Widmung erstmals geregelt wird.
Im Einzelnen:
- Die Straße „Am Stadtweg“ soll im Dezember 2020 durch den Rat öffentlich gewidmet werden. Vorbehaltlich des Widmungsbeschlusses wird die Straßenreinigung im Sommerdienst auf die Grundstückseigentümer übertragen und im Winterdienst nach den Kriterien des § 5 Abs. 3 StrRVO der Winterdienstklasse C zugeordnet.
- Die Verlängerung mit Wendehammer vom „Ehrgard-Schramm-Weg“ soll im November 2020 durch den Rat öffentlich gewidmet werden. Vorbehaltlich des Widmungsbeschlusses wird die Straßenreinigung durch die Stadt durchgeführt. Im Sommerdienst ist dieses Teilstück der Reinigungsklasse I und im Winterdienst der Winterdienstklasse B (Höhenlage 200 Meter ü.N.N.) zugeordnet.
- Die Straße „Groner Siekanger“ soll im November 2020 durch den Rat öffentlich gewidmet werden. Vorbehaltlich des Widmungsbeschlusses wird die Straße durch die Stadt gereinigt und im Sommerdienst der Reinigungsklasse I sowie im Winterdienst nach den Kriterien des § 5 Abs. 3 StrRVO der Winterdienstklasse C zugeordnet.
- Die Straße „Im Achten“ soll im Dezember 2020 durch den Rat öffentlich gewidmet werden. Vorbehaltlich des Widmungsbeschlusses wird die Straßenreinigung im Sommerdienst auf die Grundstückseigentümer übertragen und im Winterdienst nach den Kriterien des § 5 Abs. 3 StrRVO der Winterdienstklasse C zugeordnet.
- Bisher war die „Otto-Brenner-Straße“ im Straßenverzeichnis in vier Abschnitte unterteilt. Die „Otto-Brenner-Straße“ wird in der Betrachtung als geschlossene Ortslage in Gänze in das Straßenverzeichnis aufgenommen, so dass sich eine Unterteilung in Straßenabschnitte erübrigt. Die Straßenreinigung wird durch die Stadt durchgeführt. Im Sommerdienst ist sie der Reinigungsklasse II und im Winterdienst der Winterdienstklasse A (Kreisstraße/ÖPNV) zugeordnet.
- Die „Siekhöhenallee“ wird in der Betrachtung als geschlossene Ortslage in das Straßenverzeichnis aufgenommen. Die Straßenreinigung wird durch die Stadt durchgeführt. Im Sommerdienst ist sie der Reinigungsklasse II und im Winterdienst der Winterdienstklasse A (Kreisstraße) zugeordnet.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Änderungen ergeben sich für die Grundstückseigentümer Auswirkungen auf die individuelle Gebührenhöhe.