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Betreff: Umsetzung des Radverkehrsentwicklungsplans - Radverkehrsführung im Schildweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung Beteiligt:20-Fachbereich Finanzen
    32-Fachbereich Ordnung
   66-Fachbereich Tiefbau und Bauverwaltung (ehem. FB 60)
   67-Fachbereich Stadtgrün und Umwelt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
19.11.2020 
59. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke vertagt (zurückgestellt)   
18.03.2021 
64. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke vertagt (zurückgestellt)   
06.05.2021 
66. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke vertagt (zurückgestellt)   
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag: 

 

  1. Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. Der Ausschuss stimmt zu, dass zukünftig der Radverkehr im Schildweg in beide Richtungen zugelassen wird und dafür die in der Vorlage vorgeschlagenen baulichen und verkehrsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

 

 

Begründung:

 

Vorbemerkung:

Die „Ostumfahrung Innenstadt“ zwischen Bühlstraße und Hiroshimaplatz ist bereits heute vom Radverkehr stark frequentiert. Allerdings genügen einige Abschnitte nicht den Anforderungen an eine sichere und komfortable Radverkehrshauptverbindung. Der vom Verwaltungsausschuss am 12.03.2018 beschlossene Radverkehrsentwicklungsplan sieht gerade im Bereich Schildweg/Cheltenhampark Problemstellen. Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen sollen diese Defizite beheben und zu einer Entlastung der Innenstadt und des südlichen Cheltenhamparks vom Radverkehr führen.

 

Hinweis:

Der Fachdienst Grünflächen plant die Neugestaltung der zusammenhängenden Grünflächenareale Cheltenhampark, Albanifriedhof und Stadthallengarten. In Zuge dessen sollen auch die Verkehrsströme (Fußgänger*innen und Radfahrende) neu geordnet werden. Voraussetzung ist eine Aufnahme in das Förderprogramm des Bundes.

 

Planung:

Derzeit wird der Radverkehr von der Südstadt/Geismar (Wohngebiete) in Richtung Nordstadt/Weende (Arbeitsplatzschwerpunkte) über den Schildweg-Cheltenhampark geführt. Alternativstrecken führen durch die Innenstadt (Konflikte mit Fußverkehr/Bus) bzw. über den Friedländer Weg (keine Radverkehrsanlagen bei hoher Kfz-Verkehrsbelastung) und sind daher wenig attraktiv.

 

In Richtung Norden führt die Route heute über den südlichen Teil des Schildwegs, vorbei am Kindergarten durch den Cheltenhampark und Stadthallengarten bis zum Albaniplatz. Im Cheltenhampark kommt es dabei regelmäßig zu Nutzungskonflikten zwischen Fuß- und Radverkehr. In südliche Richtung führt die Route heute vom Albaniplatz durch den Stadthallengarten direkt auf den Schildweg. Daraus folgt, dass der Cheltenhampark in nördliche Fahrtrichtung freigegeben ist, nicht aber in südliche Richtung. Diese Verkehrsregelung stößt regelmäßig bei den Radfahrenden auf Unverständnis und Fehlverhalten.

 

Um die Nutzungskonflikte im Cheltenhampark zu minimieren, ist vorgesehen, den Radverkehr in nördliche Richtung ebenfalls über den Schildweg zu führen. Hierzu sind folgende Maßnahmen erforderlich:

-          Neuordnung des Verkehrsraums auf dem südlichen Schildweg vor der Bonifatiusschule II, so dass geschützes Radfahren in Richtung Norden entgegen der Einbahnstraßenregelung auf einem Radfahrstreifen möglich wird.

-          Führung des Radverkehrs auf dem Schildweg in Richtung Calsowstraße entgegen der Einbahnstraßenregelung auf einem Radfahrstreifen. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die Freigabe entgegen der Fahrtrichtung aus Verkehrsssicherheitsgründen ohne die Anlage des Radfahrstreifens nicht möglich ist.

-          In Folge der Einbahnstraßenfreigabe müssen insgesamt 17 bewirtschaftete Kfz-Stellplätze auf der nördlichen Fahrbahnseite entfallen (s. Bereich 1 in der Anlage 5). Das Parken in den Parkbuchten auf der südlichen Straßenseite kann dagegen bestehen bleiben. Der Schildweg liegt in einem bewirtschafteten Gebiet mit Bewohnerparken.

-          Der Schildweg zwischen Calsowstraße und Friedländer Weg wird als Fahrradstraße ausgewiesen, da mit Einführung der neuen Radverkehrsführung damit zu rechnen ist, dass der Radverkehr zukünftig die vorherrschende Verkehrsart auf diesem Abschnitt ist.

Der große Vorteil bei der Umsetzung dieser Maßnahmen liegt darin, dass der südliche Cheltenhampark dann den zu Fuß gehenden vorbehalten bleibt und damit die Aufenthalts- und Erholungsqualität steigt. Zudem entsteht eine sichtbare und leicht lesbare Radverkehrsroute. Die Bushaltestelle Keplerstraße stadteinwärts kann bei Umsetzung der Maßnahmen geradlienig angefahren, was die Barrierefreiheit erhöht.

 

Die Verwaltung hat geprüft, ob die Vorfahrtregelung an der Einmündung Calsowstraße/Schildweg geändert werden kann, um dem abbiegenden Radverkehr hier Vorfahrt einzuräumen (abknickende Vorfahrt). Jedoch wird die Calsowstraße mit 4 Bussen/Stunde befahren. Die Änderung der Vorfahrtregelung würde dazu führen, dass die Busse an der Einmündung Vorfahrt gewähren müssten, während heute die Busse bis zur Haltestelle Keplerstraße ohne Fahrzeitverlust durchfahren können. Ebenso wurde geprüft, ob der gesamte Schildweg als Fahrradstraße ausgewiesen werden kann. Aufgrund des vorbenannten Buslinienverkehrs würde das in einer Fahrradstraße erlaubte Nebeneinanderfahren auch hier zu Fahrzeitverlängerungen im Buslinienverkehr führen.

 

Eine Entscheidung über die zukünftige Radverkehrsführung ist Basis für die weiteren Planungen des Cheltenhamparks und des Stadthallengartens. Der Übergangsbereich zwischen Schildweg und Cheltenhampark wird so gestaltet, dass auf die künftige Radverkehrsführung im Cheltenhampark zu einem späteren Zeitpunkt flexibel reagiert werden kann.

 

Wegfall der Stellplätze im Schildweg:

Am 08.09.2020 wurden um 06:30 Uhr, 14:00 Uhr und 20:00 Uhr Zählungen durchgeführt. Die Zählergebnisse können der Anlage 5 entnommen werden. Aus den Zählergebnissen geht hervor, dass der Stellplatzentfall in direkter Umgebung kompensiert werden kann. Der Anteil an parkenden Fahrzeugen mit Parkschein ist gering. Der Großteil parkender Fahrzeuge ist mit einem Bewohnerparkausweis ausgestattet.

Durch den Wegfall der 17 Kfz-Stellplätze entstehen Einnahmeausfälle in der städtischen Parkraumbewirtschaftung i. H. v. 4.000,- EUR/Jahr.

 

Alternative Routenführungen:

Die oben beschriebenen alternativen Routen (Innenstadt und Friedländer Weg) sind für Radfahrende wenig attraktiv. Der Wall soll gemäß Innenstadtleitbild den zu Fuß Gehenden vorbehalten bleiben und scheidet daher als Alternative aus. Die Sperrung des nördlichen Cheltenhamparks für Radfahrende (Ausschilderung Gehweg) wäre vermutlich nicht durchsetzbar, da die Akzeptanz bei den Radfahrenden für diese Maßnahme fehlt. Dieser Umstand belegt auch noch einmal die Wichtigkeit einer optimierten Radverkehrsverbindung Hiroshimaplatz – Albaniplatz.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 Nein

 

X siehe Anlage

 

Die Umsetzung der Maßnahmen verursacht Kosten in Höhe von 100.000 EUR. Die erforderlichen Mittel stehen unter der Investitionsnummer 6663005037 („Umsetzung Radverkehrsverbindung Stadt/Umland“) zur Verfügung.

 

Durch den Entfall der Stellplätze im Schildweg entstehen jährliche Mindereinnahmen in Höhe von 4.000,- EUR.

 

 

 

 

Anlagen:

 

  1. Lageplan Radroute
  2. Lageplan Schildweg
  3. Lageplan Detail
  4. Querschnitte
  5. Ergebnisse der Parkraumerhebung
  6. Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan (2131 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Lageplan (757 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Detail Schildweg (387 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Querschnitte Radweg Schildweg (323 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Ergebnisse Parkraumerhebung (3502 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Finanzielle Auswirkungen (401 KB)      
 
 

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