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Betreff: "Einrichtung Fußgängerüberquerung auf der Straße Gesundbrunnen Höhe Hunneborn" (Antrag des Herrn Dr. Wiedemann)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:32-Fachbereich Ordnung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Elliehausen/Esebeck
10.11.2020 
29. öffentliche Sitzung des Ortsrates Elliehausen/Esebeck zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der am 09.06.2020 beschlossenen Anregung wird zur Kenntnis genommen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Ein Fußgängerüberweg dient der Sicherheit der Fußgänger und soll immer dann, wenn hohe KFZ-Zahlen auf einer Straße gegeben sind und ein ausgeprägter Fußgängerquerungsbedarf auf dieser Straße besteht, eingerichtet werden.

Die Frage der Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist dabei insbesondere nach § 26 Straßenverkehrsordnung (StVO) und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften zu beurteilen.

Nach Ziff. VI der Verwaltungsvorschriften gibt das für Verkehr zuständige Bundesministerium im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden Richtlinien für die Anlage und  Ausstattung von Fußgängerüberwegen im Verkehrsblatt bekannt.

In der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Fußgängerüberwege eingerichtet werden können.

Danach müssen bestimmte Fußgänger- und Fahrzeugzahlen in der zu bewertenden Straße vorliegen.  So müssen mindestens 50 bis 100 Fußgänger die Straße in der Stunde queren wollen. Gleichzeitig müssen in dieser Stunde 200 – 300 KFZ die Straße befahren.

 

In einer Verkehrszählung am 15.05.2017 von 7:05 bis 08:10 Uhr auf der Straße „Gesundbrunnen“ in Höhe der Einmündung „Hunneborn wurde festgestellt, dass in der Zeit die Straße in beiden Richtungen von

 

205 Fahrzeugen,

4 Bussen,

1 Motorrad und

6 Fahrrädern befahren wurde.

Gleichzeit haben in diese Stunde 32 FußgängerInnen die Straße gequert.

Nach diesenm Zählergebnis wurden die Voraussetzungen der Richtlinie insgesamt nicht erreicht.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Zahlen annähernd gleich geblieben sind. Im Übrigen liegt dieser Streckenabschnitt in einer 30er-Zone. Laut Festlegung des Gesetzgebers sind bei einer 30er-Zone Fußgängerübergänge in der Regel entbehrlich, weil die dort erlaubte Geschwindigkeit mit 30 km/h gering ist.

Im Ergebnis ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nach den Richtlinien nicht möglich.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 Nein

 

 siehe Anlage

 

 

 

Anlagen:

 

  • Antrag zur Sitzung am 09.06.2020
  • Auszug aus dem Protokoll des Orstsrates Elliehausen/Esebeck vom 09.06.2020

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag zur Sitzung am 09.06.2020 (56 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Auszug aus dem Protokoll des Orstsrates Elliehausen Esebck vom 09.06.2020 (110 KB)      
 
 

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