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Betreff: 5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Göttingen (Abfallgebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:75-Göttinger Entsorgungsbetriebe   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Umweltdienste Vorberatung
24.11.2020 
30. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Umweltdienste ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
18.12.2020 
32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der 5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Göttingen (Abfallgebührensatzung) vom 16.12.2016 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

Die als Anlage 2 beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2021 (Abfallentsorgung, BVA Königsbühl) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:  

 

Die Gebührenbedarfsrechnungen führen zu folgenden Ergebnissen:

 

Erläuterung zu den Satzungsänderungen   (Anlage 1):

Zu 1.: 

Die Änderungen sind redaktioneller Art: die Kreismülldeponie wurde bereits im Rahmen der Fusion der Landkreise Göttingen und Osterode umbenannt in Entsorgungsanlage Hattorf (EAH) und wird daher zusammen mit den anderen Anlagen des Landkreises Göttingen im ersten Spiegelstrich aufgeführt.

Zu 2. – 6. Anpassung der Gebührensätze aufgrund der Gebührenbedarfsrechnung

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Erläuterung zu Gebührenentwicklung (Anlage 2):

  • Abfallentsorgung

Die Gebührenanpassung für Restabfallbehälter und Biotonnen ist insbesondere auf folgende Faktoren zurückzuführen (in Klammern: Veränderungen zum Vorjahr):

  • Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus den Vorjahren 2018 und 2019 (+499 T€)
  • Geringere Erlöse aus dem Papierverkauf als Ergebnis der EU-weiten Ausschreibung (-462 T€)
  • Höhere Kosten für die Abfallvorbehandlung beim Abfallzweckverband (+494 T€)

Ursächlich für die Gebührenanpassung für längere Transportwege sowie für die Aufstellung, Einziehung und Austausch von Abfallbehältern sind aufgrund der Tarifentwicklung höhere Personalkosten.

Die Anpassung der Entsorgungsgebühren für Anlieferungen zur MBA Südniedersachsen berücksichtigt höhere Kosten beim Abfallzweckverband.

Die Anpassung der Entsorgungsgebühren für Anlieferungen zu den vom Landkreis Göttingen betriebenen Deponien Breitenberg, Dransfeld und Hattorf berücksichtigt die an den Landkreis Göttingen zu zahlenden höheren Ablagerungskosten.

Die Anpassung der Containergebühren berücksichtigt neben höheren Personalkosten auch höhere allgemeine Fuhrparkkosten.

  • BVA Königsbühl

Die Gebühren für die Anlieferung mineralischer Bauabfälle zur BVA Königsbühl erhöhen sich insbesondere aufgrund eines erwarteten Rückganges der angelieferten Mengen als Ergebnis der Gebührenbedarfsrechnung auf 13,50 €/t.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die vorgeschlagenen Gebührensätze werden die Kosten der öffentlichen Einrichtungen gedeckt.

 

Anlagen:

 

Anlage 1:  5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Göttingen (Abfallgebührensatzung)

 

Anlage 2:  Erläuterungen zur Kalkulation 2021

  • Abfallentsorgung
  • BVA Königsbühl
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kalk-Abfall-2021_Anlage-1_Satzungsänderungen (510 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Kalk-Abfall-2021_Anlage-2_Erläuterungen-Kalkulation (1649 KB)      
 
 

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