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Beschlussvorschlag:
Der 5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Göttingen (Abfallgebührensatzung) vom 16.12.2016 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Die als Anlage 2 beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2021 (Abfallentsorgung, BVA Königsbühl) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Gebührenbedarfsrechnungen führen zu folgenden Ergebnissen:
Erläuterung zu den Satzungsänderungen (Anlage 1): Zu 1.: Die Änderungen sind redaktioneller Art: die Kreismülldeponie wurde bereits im Rahmen der Fusion der Landkreise Göttingen und Osterode umbenannt in Entsorgungsanlage Hattorf (EAH) und wird daher zusammen mit den anderen Anlagen des Landkreises Göttingen im ersten Spiegelstrich aufgeführt. Zu 2. – 6. Anpassung der Gebührensätze aufgrund der Gebührenbedarfsrechnung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Erläuterung zu Gebührenentwicklung (Anlage 2):
Die Gebührenanpassung für Restabfallbehälter und Biotonnen ist insbesondere auf folgende Faktoren zurückzuführen (in Klammern: Veränderungen zum Vorjahr):
Ursächlich für die Gebührenanpassung für längere Transportwege sowie für die Aufstellung, Einziehung und Austausch von Abfallbehältern sind aufgrund der Tarifentwicklung höhere Personalkosten. Die Anpassung der Entsorgungsgebühren für Anlieferungen zur MBA Südniedersachsen berücksichtigt höhere Kosten beim Abfallzweckverband. Die Anpassung der Entsorgungsgebühren für Anlieferungen zu den vom Landkreis Göttingen betriebenen Deponien Breitenberg, Dransfeld und Hattorf berücksichtigt die an den Landkreis Göttingen zu zahlenden höheren Ablagerungskosten. Die Anpassung der Containergebühren berücksichtigt neben höheren Personalkosten auch höhere allgemeine Fuhrparkkosten.
Die Gebühren für die Anlieferung mineralischer Bauabfälle zur BVA Königsbühl erhöhen sich insbesondere aufgrund eines erwarteten Rückganges der angelieferten Mengen als Ergebnis der Gebührenbedarfsrechnung auf 13,50 €/t.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die vorgeschlagenen Gebührensätze werden die Kosten der öffentlichen Einrichtungen gedeckt.
Anlagen:
Anlage 1: 5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Göttingen (Abfallgebührensatzung)
Anlage 2: Erläuterungen zur Kalkulation 2021
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