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Beschlussvorschlag:
Der 12. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Die als Anlage beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2021 (Grundstücks-abwasseranlagen) werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Begründung:
Die Gebührenbedarfsrechnung 2021 führt gegenüber dem Vorjahr zu einer Erhöhung des Gebührensatzes von 42,90 €/cbm um 51,14 €/cbm auf 94,04 €/cbm (+ 119 %).
Die Anpassung des Gebührensatzes ist darauf zurückzuführen, dass sich als Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung die Kosten für die Einsammlung und den Transport zur Abwasserreinigungsanlage des auf 45 Grundstücken anfallenden Abwassers aus abflusslosen Sammelgruben und des Fäkalschlamms aus 20 Kleinkläranlagen erheblich verteuern.
Anmerkungen: Die Höhe des Gebührensatzes wird maßgeblich durch die Kosten für die Einsammlung und den Transport des in abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen anfallenden Abwassers/Fäkalschlamms zur Abwasserreinigungsanlage bestimmt (Fremdleistungs-entgelt), die in der Kalkulationsperiode 2021 ca. 94 % betragen. Finanzielle Auswirkungen:
Durch den vorgeschlagenen Gebührensatz werden die Kosten der öffentlichen Einrichtung gedeckt.
Anlagen:
Anlage 1: 12. Nachtrag zur Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen vom 06.12.1985 Anlage 2: Erläuterung zur Kalkulation 2021 Grundstücksabwasseranlagen
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