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Beschlussvorschlag:
Der 8. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen der Stadt Göttingen (Kanalbenutzungsgebührensatzung) vom 10.12.2010 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Die als Anlage 2 beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2021 (Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Gebührenbedarfsrechnung 2021 für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung führt zu folgenden Gebührensätzen:
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die vorgeschlagenen Gebührensätze werden die Kosten der öffentlichen Einrichtungen gedeckt.
Anlagen:
Anlage 1: 8. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen der Stadt Göttingen (Kanalbenutzungsgebührensatzung)
Anlage 2: Erläuterungen zur Kalkulation 2021
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