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Beschlussvorschlag:
Die 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Die als Anlage 2 beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2021 (Straßenreinigung Sommerdienst + Winterdienst) werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Begründung:
Gebührenentwicklung 2021: Die Gebührenbedarfsrechnungen 2021 für die Straßenreinigung führen zu folgenden Ergebnissen:
Die jährliche Straßenreinigungsgebühr für den Sommerdienst beträgt ab 01.01.2021 Die Anzahl der Reinigungsklassen bleibt gegenüber 2020 unverändert.
Die jährliche Straßenreinigungsgebühr für den Winterdienst beträgt ab 01.01.2021 Die Anzahl der Winterdienstklassen bleibt gegenüber 2020 unverändert.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die vorgeschlagenen Gebührensätze werden die Kosten der öffentlichen Einrichtung gedeckt.
Die durch den städtischen Haushalt zu tragenden Kosten betragen, bezogen auf das Jahr 2021 (gerundet): Anlagen:
Anlage 1: 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung
Anlage 2: Erläuterungen zur Kalkulation 2021: • Straßenreinigung – Sommerdienst • Straßenreinigung - Winterdienst
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