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Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Begründung:
Nach § 13 der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen und durch den Rat zu beschließen. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 17 EigBetrVO) wird mit dem Wirtschaftsplan vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund des geplanten Jahresgewinnes i.H.v. 4.907 TEUR ist die Abführung der Eigenkapitalverzinsung für das Wirtschaftsjahr 2021 (2.820ˆTEUR) an den städtischen Haushalt im Wirtschaftsjahr 2022 nach Feststellung des Jahresabschlusses 2021 möglich.
Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe
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