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Betreff: Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:75-Göttinger Entsorgungsbetriebe   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Umweltdienste Vorberatung
24.11.2020 
30. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Umweltdienste ungeändert beschlossen   
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Vorberatung
08.12.2020 
32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten und Feuerwehr ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
18.12.2020 
32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag: 

 

Der Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

Begründung:

 

Nach § 13 der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen und durch den Rat zu beschließen. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 17 EigBetrVO) wird mit dem Wirtschaftsplan vorgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufgrund des geplanten Jahresgewinnes i.H.v. 4.907 TEUR ist die Abführung der Eigenkapitalverzinsung für das Wirtschaftsjahr 2021 (2.820ˆTEUR) an den städtischen Haushalt im Wirtschaftsjahr 2022 nach Feststellung des Jahresabschlusses 2021 möglich.

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Allris-Anlage-1_Wirtschaftsplan-2021 (1021 KB)      
 
 

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