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Beschlussvorschlag:
I. Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Qualitätssicherung der Fußgängerzone zur Kenntnis.
II. Der Ausschuss stimmt der kurzfristigen Durchführung der in der Vorlage vorgeschlagenen Markierungen und Veränderungen in der Beschilderung der Eingangsbereiche zur Fußgängerzone und der Ausweisung der Erschließungsschleifen als Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche zu.
III. Der Ausschuss stimmt als erste Baustufe der Konzeptumsetzung dem Einbau von Pollern an nachfolgenden Standorten zu:
IV. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirkung der Maßnahmen zu evaluieren und über die Ergebnisse im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität zu berichten, um dann über eventuell weitergehende Maßnahmen (Erweiterung der Pollerstandorte, ggf. auch auf Straßen des sogenannten Busrings) zu beraten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Einleitung
In der Göttinger Innenstadt werden die straßenverkehrsrechtlich eindeutig beschilderten Durchfahrtsbeschränkungen nicht eingehalten. Der damit verbundene vergleichsweise hohe Kfz-Verkehr führt zu einer Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität für die Kunden und Geschäftsinhabern der Göttinger Innenstadt. Aufbauend auf den ersten Analysen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Innenstadt wurden in einem weiteren Schritt Maßnahmen zur technischen und baulichen Ausführung von Durchfahrtsbegrenzungen konkretisiert.
Die Ergebnisse der Analyse sowie der bisherigen Planungsphasen wurden regelmäßig im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität vorgestellt, letztmalig in der Sitzung am 23.06.2020. In der Sitzung wurde zudem von Seiten der Verwaltung ein erster Vorschlag zur Umsetzung formuliert. Neben der kurzfristigen Realisierung begleitender Maßnahmen (Markierung, Beschilderung etc.) sollen in der ersten Stufe der Umsetzung ausgewählte Standorte innerhalb der Fußgängerzone I mit hydraulischen bzw. mechanischen Pollern ausgestattet werden. Die begleitenden Maßnahmen sowie genauen Pollerstandorte der ersten Stufe werden am Ende der Vorlage näher beschrieben.
Varianten zur Durchfahrtsbegrenzung
In enger verwaltungsinterner Abstimmung mit den Fachdiensten Straßenverkehr (FD 32.1) und Straßen- und Wasserbau (FD 66.1) wurden in der Konzeptionsphase zwei Varianten zur Begrenzung der Durchfahrt untersucht. Sie werden nachfolgend noch einmal in Kürze beschrieben; die mit den Varianten einhergehenden Vor- und Nachteile wurden in vergangenen Ausschusssitzungen bereits erläutert bzw. im Ausschuss diskutiert. Insbesondere auf die Sitzung am 23.06.2020 sei noch einmal verwiesen. Die seinerzeitige Präsentation der Verwaltung ist dieser Vorlage noch einmal angehängt.
Variante 1 Eine Variante (Lösung 1) ist die Absperrung der sog. Fußgängerzone (FGZ) I mit beweglichen (hydraulischen) bzw. festen (mechanischen) Pollersystemen außerhalb der festgelegten Lieferzeiten. In der ersten Baustufe sollen Poller innerhalb des sog. Busrings an den Standorten Weender Straße Nord und Süd, Rote Straße und Markt (zwei Standorte) umgesetzt werden. Außerhalb des Busrings würden in der ersten Stufe zudem die Standorte Paulinerstraße und Johannisstraße umgesetzt. In einer zweiten Baustufe sind ggf. die Standorte Barfüßerstraße, Theaterstraße, Prinzenstraße und Mühlenstraße innerhalb des Busrings mit Pollern zu versehen. Bei der Umsetzung der Lösung 1, d.h. die Begrenzung der Absperrung auf die FGZ I, ist jedoch anzumerken, dass nur begrenzt widerrechtlich fahrende Kfz aus der Innenstadt verdrängt werden können. Zusätzlich kann die Fokussierung auf die (zeitweise) Absperrung der FGZ I dazu führen, dass sich die Lieferfahrzeuge im unmittelbaren Umfeld der Sperrung/des Busrings aufstellen und somit den Verkehrsablauf im Busring stören und die dort ohnehin bereits beeinträchtigte Aufenthaltsqualität zusätzlich mindern. Vorteil der Lösung 1 ist natürlich, dass der Busverkehr in der Innenstadt hierbei keiner Einschränkung unterliegt, da auf dem Busring kein Pollerstandort vorgesehen ist, der ggf. zu Fahrzeitzunahmen oder im Schadensfalls zur (zeitweisen) Störung des Buslinienverkehrs führen könnte. Die umgesetzten Maßnahmen der Lösung 1 sind zu evaluieren. Die Technischen Möglichkeiten für die Umsetzung der Variante/Lösung 2 (Unterbindung des wiederrechtlichen Fahrens in der FGZ 2) werden weiter untersucht. Variante 2 Die alternative Variante (Lösung 2) ist die Sperrung weiterer Teile der Fußgängerzone inkl. des Busrings. Hierbei sind weitere bewegliche Pollersysteme an den Standorten Kurze-Geismar-Straße, Jüdenstraße (nördl. Rote Straße), Stumpfebiel (südl. Mühlenstraße), Groner-Tor-Straße, Nikolaistraße sowie Theaterstraße erforderlich. Bei dieser Variante könnten nahezu alle widerrechtlich fahrenden Kfz aus der Innenstadt verdrängt werden, was zu einer wesentlichen Entlastung der Konfliktbereiche und einer deutlichen Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt führen würde. Allerdings sind die technischen Anforderungen im Vergleich zur Lösung 1 deutlich höher (Anm.: Ein vergleichbares Pollersystem gibt es in Deutschland derzeit nicht); bei evtl. technischen Störungen im Busring könnte es u.a. zu gravierenden Einschränkungen des Verkehrsablaufes im ÖPNV kommen.
Systeme zur Durchfahrtbegrenzung
Es wurden zu Beginn der Konzeption verschiedene Absperrsysteme untersucht und auf ihre technische Machbarkeit und städtebauliche Integrationsmöglichkeit überprüft. Als einzig sinnvoll wird, wie bereits erläutert und im Ausschuss abgestimmt, der Einsatz eines dynamischen Pollersystems erachtet. Allerdings gibt es – wie oben erwähnt - derzeit deutschlandweit keine vergleichbare Situation mit solch starker Busfrequentierung, in der Poller zum Einsatz kommen. Um eine Beeinträchtigung des Busverkehrs zu vermeiden, wurde in der Konzeptionsphase die Möglichkeit einer rechtlich zulässigen Kennzeichenerfassung geprüft. Hierbei würden die durch die eingesetzte Technik erfassten Kfz-Kennzeichen mit einer innerhalb der Verwaltung erstellten (Registrierungs-) Datei abgeglichen, in der wiederum alle temporär für den innerstädtischen Verkehr zugelassenen Fahrzeuge (Einsatzfahrzeuge; Anlieger*innen etc.) aufgeführt sind. Bei fehlender Registrierung würden entsprechende Verwarngelder/Bußgeldbescheide durch die Verwaltung ausgesprochen werden. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist dieses Vorgehen aus datenschutzrechtlichen Gründen jedoch nicht möglich und kann daher nicht zur Umsetzung kommen. Eine Kameraerfassung der verbotswidrig in die Fußgängerzone einfahrenden Kfz kann nur durch eine Gesetzesänderung des § 32 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetzes (NPOG) erfolgen.
Beteiligung
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses, der aus zwei Veranstaltungen mit den Trägern öffentlicher Belange und einer öffentlichen Informationsveranstaltung bestand, wurden die Varianten diskutiert und die Anregungen aufgenommen. Die Variante 1 wird von dem Großteil der Beteiligten unter Berücksichtigung der Verdrängung der Problematik des Lieferverkehrs auf den ohnehin belasteten Bereich der Fußgängerzone II als kritisch gesehen. Favorisiert wird die Variante 2, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass es zu keinen Behinderungen des ÖPNV kommt.
Kosten
Folgende Kosten für die Poller, den Tiefbau und den elektrischen Anschluss sind zu veranschlagen:
Variante 1 500.000 € Variante 2 650.000 €
Zusätzlich sind für die weitere Planung und Anschaffung des Steuerungssystems Kosten in Höhe von 250.000 € zu kalkulieren. Für Wartung und Personal sind jährlich 90.000 € anzusetzen.
Umsetzungsvorschlag
Als erster Schritt sind Markierungen des Fußgängerzonenschild-Piktogramms auf der Fahrbahn an den Einfahrtsbereichen zu den Fußgängerzonen und eine Beschilderung durch größeres Schilder-Format als Sofort-Maßnahmen durchzuführen. Zusätzlich sind die Erschließungsschleifen Ost (Lange-Geismar-Straße/Rote Straße) und West (Groner-Tor-Straße/Papendiek) als Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (20km/h) auszuweisen, um auf diesen Straßen eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu ermöglichen.
Um einen wirkungsvollen und möglichst störungsfreien Einstieg in die hoch komplexe Steuerungstechnik zu finden, schlägt die Verwaltung als ersten Schritt die Installation von Pollern an den nachfolgenden Standorten vor: - Weender Straße Nord und Süd (hydraulische Poller) - Rote Straße (hydraulischer Poller) - Pauliner Straße und Johannisstraße West (hydraulische Poller) Auf die Errichtung von Pollern auf den vom Stadtbus befahrenen innerstädtischen Straßen wird dabei (zunächst) verzichtet.
Nach Umsetzung der 1. Baustufe wird die Verwaltung die Wirkung der Maßnahmen evaluieren und über die Ergebnisse im zuständigen Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität berichten, um dann über evtl. weitergehende Maßnahmen (Erweiterung der Pollerstandorte, ggf. auch auf Straßen des. Busrings) zu beraten.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Markierungsarbeiten und die größere Beschilderung an den Eingängen zur Fußgängerzone sind Kosten in Höhe von 5.000 € zu veranschlagen. Für die vorgeschlagenen fünf Pollerstandorte außerhalb des Busrings ist mit Kosten von ca. 200.000 € zu rechnen. Zur Inbetriebnahme ist das Steuerungssystem erforderlich. Hierfür sind 250.000 € vorzusehen.
Bei der Variante 1 sind Gesamtkosten von 750.000 € zu kalkulieren. (500.000 € Poller zuzüglich 250.000 € Steuerungssystem) Bei der Variante 2 sind Gesamtkosten von 900.000 € zu kalkulieren. (650.000 € Poller zuzüglich 250.000 € Steuerungssystem)
Für Wartung und Personal sind jährlich 90.000 € anzusetzen.
Die erforderlichen Mittel sind in den Haushalt 2021/22 einzustellen.
× siehe Anlage Anlagen:
Präsentation aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität vom 23.06.2020 Straßenverkehrsrechtliche Einstufung der Innenstadtstraßen Qualitätssicherung Fußgängerzone, Lösung 1 Qualitätssicherung Fußgängerzone, Lösung 2 Formblatt Finanzielle Auswirkungen
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