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Beschlussvorschlag:
Zur Gestaltung des Albaniplatzes und des direkten Stadthallenumfeldes wird die Variante 4a - Bestand (funktionale und gestalterische Aufwertung des Bestandes) weiterverfolgt.
Begründung:
Umbau und Sanierung der Stadthalle befinden sich in der Umsetzung, die Eröffnung ist für Herbst 2022 geplant.
Funktionale Änderungen und die damit verbundenen Auswirkungen (Lieferzonen, Abbau der Pergola, etc.) sowie die Baustelle an sich haben dazu geführt, dass im direkten Umfeld der Stadthalle eine Sanierung der Oberflächen erfolgen muss.
Die Entscheidung, ob unter dem Albaniplatz eine Tiefgarage entstehen soll, ist ausschlaggebend für die Umgestaltung des Platzes. Die Entscheidung, ob mit oder ohne Tiefgarage geplant wird, bedingt beispielsweise - die Höhenentwicklung des Geländes, - die Straßenführung über bzw. entlang des Platzes, - Zu- und Abfahrt(en) zur Tiefgarage bzw. deren Entfall. Ursprünglich war geplant, den Albaniplatz zeitnah zur Sanierung der Stadthalle umzugestalten, so dass mit der Eröffnung der Stadthalle zumindest in Teilbereichen eine Neugestaltung des Albaniplatzes umgesetzt wäre. In Anbetracht des Fortschrittes des Stadthallenumbaus ist dies zunehmend unrealistisch.
Bisher sind im Wirtschaftsplan der Stadthalle insgesamt nur 500.000 € für die Außenanlagen, also für die Grundstücksentwässerung sowie die (Wieder-) Herstellung des direkten Stadthallenumfeldes, vorgesehen. Diese Summe reicht bestenfalls für eine provisorische Herstellung der Logistikflächen im Osten und Norden aus. Eine ansprechende Gestaltung im Stadthallenvorfeld ist im Rahmen dieses Budgets nicht herzustellen. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie wird vorgeschlagen, auf eine Tiefgarage zu verzichten. Die Voraussetzungen für deren Planung und Bau sind dennoch unter Variante 1 nachrichtlich aufgeführt. Für die Gestaltung des Albaniplatzes und des Stadthallenumfeldes sind bei Verzicht auf eine Tiefgarage verschiedene Varianten denkbar. Unter Berücksichtigung der derzeitigen finanziellen Zwänge bieten die Varianten 4a und 4b den größtmöglichen Spielraum für zukünftige Entscheidungen. Den notwendigen gestalterischen und funktionalen Ansprüchen wird dabei am ehesten die Variante 4a gerecht. Für alle Varianten gilt, dass das Thema des zukünftigen PKW-Parkens (Anzahl der Stellplätze) auf dem Albaniplatz grundsätzlich zu klären ist. Ausreichende und komfortabel nutzbare Fahrradstellplätze werden in jeder Option vorgesehen. Alle beschriebenen Varianten bedingen, dass zusätzliche Haushaltsmittel in den Haushalt 2022 eingestellt werden müssen. Die Höhe variiert entsprechend des Ausbaugrades und ist im Folgenden erläutert.
Grundsätzlich sind folgende Varianten möglich:
Variante 1 – Tiefgarage
Durch ein europaweites Konzessionsvergabeverfahren wird ein Investor für den Bau einer Tiefagarage gesucht, eine Tiefgarage gebaut und der Albaniplatz als parkplatzfreier Stadtplatz umgestaltet.
Wie in der Vorlage FB/1711/19 (behandelt im Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke am 24.10.2019) unter Punkt 3.2 bereits dargestellt, ist unter den Voraussetzungen, dass der Albaniplatz städtische und öffentliche Fläche bleibt und die Stadt keine Einnahmen durch die Tiefgarage generieren möchte, das Aufsetzen eines Konzessionsvertrags mit Bauverpflichtung zwischen der Stadt und einem Investor notwendig. Dafür ist ein europaweites Konzessionsvergabeverfahren erforderlich.
Für dieses Verfahren sind im Vorfeld verschiedene Fragen zu klären und Annahmen zu treffen:
- Möchte die Stadt Einfluss auf die Parkgebührenregelung und die Öffnungszeit der Tiefgarage haben? - Sollen Kontingente oder Sonderpreise für Stadthallennutzungen gefordert werden? - Wie wird die Instandhaltung der Tiefgarage dauerhaft gesichert? - Was passiert bei Insolvenz des Vorhabenträgers? - Wie wird die Parkgebührenregelung in der Altstadt zukünftig sein? - Wie viele öffentliche Stellplätze werden zukünftig in der Altstadt angeboten?
Darüber hinaus wäre grundsätzlich zunächst die Lage der Straße Albaniplatz (mittig oder seitlich), die Anzahl und Lage der Tiefgaragenein- und -ausfahrten sowie die Geschossigkeit der Tiefgarage zu klären.
Im Haushalt 2021 müssten zusätzlich 100.000 € für die externe Rechtsberatung im Konzessionsvergabeverfahren eingestellt und die bereits aufgelisteten Fragen geklärt werden. Vor dem Hintergrund der komplexen Fragestellungen und der Auswirkungen auf das Parkraummanagement, mindestens für die Innenstadt, erscheint eine kurzfristige Bearbeitung und Entscheidungsfindung nicht möglich.
Sofern eine Tiefgarage gebaut werden soll, kann zur Eröffnung der Stadthalle im Herbst 2022 der Vorplatz nur provisorisch hergestellt sein.
Variante 2 – Albaniplatz als Stadtplatz (ohne Parkplätze)
Aufgrund der anfallenden Kosten (Verfahren, Bau, Betrieb) wird auf den Bau einer Tiefgarage verzichtet.
Die Straße über den Albaniplatz wird zur Flucht in die Bühlstraße auf 5,50 m Breite verengt. Durch die Verringerung der Straßenbreite, den Wegfall der Pergola sowie aller Parkplätze entsteht ein großzügiger, nutzungsoffener, zusammenhängender Platz vor der Stadthalle.
Für die Lage der Fahrbahn wird bei Verzicht auf eine Tiefgarage eine Führung zwischen Albaniplatz und Vorplatz vorgeschlagen. Auf die Abbildung einer Fahrbahn soll weitgehend verzichtet werden, so dass der Platz als eine zusammenhängende Fläche wahrgenommen wird und eine einheitliche Gestaltung erhält.
Die Kosten für die Herstellung des Albaniplatzes, des direkten Stadthallenumfelds und der Straße würden sich auf ca. 3,4 Mio. € belaufen.
Variante 2 - Albaniplatz als Stadtplatz (ohne Parkplätze)
Variante 3 – Stadtplatz mit reduzierten Parkplätzen
Aufgrund der anfallenden Kosten (Verfahren, Bau, Betrieb) wird auf den Bau einer Tiefgarage verzichtet.
Die Straße über den Albaniplatz wird zur Flucht in die Bühlstraße auf 5,50 m Breite verengt. Durch die Verringerung der Straßenbreite, den Wegfall der Pergola und die östlich der Straße über den Albaniplatz angeordneten Parkplätze entsteht ein großzügiger, nutzungsoffener Vorplatz vor der Stadthalle.
In die Gestaltung des Albaniplatzes werden ca. 30 PKW-Stellplätze integriert, die mobilitätseingeschränkten Personen und sonstigen Berechtigen vorbehalten sind. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt auf die PKW-Stellplätze verzichtet werden kann, besteht die Möglichkeit, den Platz autofrei zu gestalten, ohne dass aufwändige Umbauarbeiten notwendig werden. Für die Lage der Fahrbahn wird eine Führung zwischen Albaniplatz und Vorplatz vorgeschlagen. Auf die Abbildung einer Fahrbahn soll weitgehend verzichtet werden, so dass der Platz als eine zusammenhängende Fläche wahrgenommen wird und eine einheitliche Gestaltung erhält.
Die Kosten für die Herstellung des Albaniplatzes, des direkten Stadthallenumfelds und der Straße würden sich auf ca. 3,4 Mio. € belaufen. Davon müssten 2,9 Mio. € zusätzlich in den Haushalt eingestellt werden.
Variante 3 - Stadtplatz mit reduzierten Parkplätzen
Variante 4a – Funktionale und gestalterische Aufwertung der Flächen rund um die Stadthalle
Aufgrund der anfallenden Kosten (Verfahren, Bau, Betrieb) wird auf den Bau einer Tiefgarage verzichtet.
Die Straße über den Albaniplatz wird zur Flucht in die Bühlstraße auf 5,50 m Breite verengt. Die derzeit bestehende Straße bleibt dabei erhalten. Für die Verengung wird lediglich der östliche Bord in westlicher Richtung verschoben. Durch die Verringerung der Straßenbreite, den Wegfall der Pergola und die östlich der Straße über den Albaniplatz angeordneten Parkplätze entsteht ein großzügiger, nutzungsoffener Vorplatz vor der Stadthalle.
Die Parkplatzfläche auf dem Albaniplatz verbleibt in ihrem bisherigen Ausmaß und wird sich auf 2.838 m² mit max. 95 Parkplätzen belaufen (Bestand). Eine Änderung der vorhandenen Parkordnung (Länge und Breite der Parkplätze und Fahrbahnbreiten) erfolgt nicht, da eine regelkonforme Neuaufteilung nach heutigen Richtlinien eine Reduzierung der Parkplätze zur Folge hätte.
Die Kosten für die Herstellung der Flächen im Bereich des direkten Stadthallenumfeldes und die Anpassung der Straße würden sich auf ca. 2,1 Mio. € belaufen. Davon müssten 1,6 Mio. € zusätzlich in den HH eingestellt werden.
Zu einem späteren Zeitpunkt kann der Ausbau erweitert werden. Die Verwaltung wird vor einer endgültigen Gestaltung prüfen, ob Städtebaufördermittel generiert werden können. Grundlage dafür wäre die Ausweisung eines neuen Sanierungsgebietes.
Variante 4a - Funktionale und gestalterische Aufwertung der Flächen rund um die Stadthalle
Variante 4b – Provisorische Wiederherstellung der Flächen rund um die Stadthalle
Aufgrund der anfallenden Kosten (Verfahren, Bau, Betrieb) wird auf den Bau einer Tiefgarage verzichtet.
Die Straße über den Albaniplatz bleibt in der jetzigen, breiten Form erhalten.
Nach derzeitigem Planungsstand können im Rahmen des vorhandenen Budgets lediglich die Oberflächenentwässerung erfolgen sowie die Flächen zum Cheltenhampark wiederhergestellt werden.
Zur Überarbeitung der Flächen im Osten (Logistik) und im Westen (Vorplatz) sind nicht ausreichend Mittel vorhanden, um diese herzustellen. Daher wird die Baustraße im direkten Stadthallenumfeld zum Großteil erhalten, lediglich der Eingangsbereich im Westen wird funktional mit einem Plattenbelag umgestaltet. Für die optische Aufwertung der Flächen werden jeweils 20.000 € eingeplant.
Im Osten wird die Erschließungsstraße asphaltiert und die Stellplätze geschottert, damit die logistischen Abläufe vor Ort ungehindert ausgeführt werden können.
Auch bei Variante 4b verbleibt die Parkplatzfläche auf dem Albaniplatz in ihrem bisherigen Ausmaß und wird sich auf 2.838 m² mit max. 95 Parkplätzen belaufen (Bestand). Eine Änderung der vorhandenen Parkordnung (Länge und Breite der Parkplätze und Fahrbahnbreiten) erfolgt nicht, da eine regelkonforme Neuaufteilung nach heutigen Richtlinien eine Reduzierung der Parkplätze zur Folge hätte.
Die Kosten für die provisorische Herstellung der Flächen im Bereich des direkten Stadthallenumfeldes würden sich auf ca. 535.000 € belaufen. Davon müssten 35.000€ zusätzlich in den Haushalt eingestellt werden.
Die Umgestaltung des Albaniplatzes und der verbleibenden, provisorisch hergestellten Flächen im Norden, Osten und Westen müssen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, um eine nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung der Stadthalle zu gewährleisten. Die Verwaltung wird vor einer endgültigen Gestaltung prüfen, ob Städtebaufördermittel generiert werden können. Grundlage dafür wäre die Ausweisung eines neuen Sanierungsgebietes.
Variante 4b - Provisorische Wiederherstellung der Flächen rund um die Stadthalle Parkplatzangebot im erweiterten Umfeld der Stadthalle
Im näheren Umfeld der Stadthalle befinden sich weitere Parkplätze (insbesondere Schulparkplätze), die zurzeit bereits angeboten werden, aber nicht ausgelastet sind. Diese Parkplätze könnten für Veranstaltungen in der Stadthalle genutzt werden, dies wäre im Weiteren noch zu prüfen.
- Parkplatz an der Sporthalle des Max-Planck-Gymnasiums in der Wöhlerstraße - Parkhaus Ruhstrat - Parkplatz an der Bonifatiusschule II am Rosengarten - Hainberggymnasium - Am Geismartor (53 Stellplätze, fußläufig 600 m entfernt - Tiefgarage am / im Neuen Rathaus - Berufsbildene Schulen I Arnoldi-Schule
Quellen: https://stadtplan.goettingen.de/Goettingen/client/gisclient/index.html?&applicationId=1105#center/3565076,5711727|zoom/7|layers/25,15,37,41,16,40,28,26,32,31,34,30,36|baseSlider/100|aerialSlider/0|header/Parkpl https://www.parkopedia.de/parking/locations/stadthalle_göttingen_albaniplatz_2_göttingen_niedersachsen_37073_deutschland_eaf0u1pj4jrzdj0ab1/?country=de&arriving=202008311630&leaving=202008311830
Für diese Parkmöglichkeiten gilt, dass sie für Veranstaltungen in der Stadthalle besser beworben werden müssen.
ÖPNV-Anbindung
Für die Varianten 2 und 3, die mit einer deutlichen Reduzierung der Stellplätze einhergehen, hat die GöVB verschiedene Szenarien für eine verbesserte ÖPNV-Anbindung der Stadthalle skizziert.
Szenario A: Zusatzlinie ganztags (siehe Anlage)
Kosten ca. 1,3 Mio. € (jährlich)
Szenario B: Linie vor / nach Stadthallenbesuch (siehe Anlage) (1,5 - 2 Stunden vor der Veranstaltung und 1,5 - 2 Stunden nach der Veranstaltung, Halbmesserlinie vom Nikolausberg, aus Geismar und aus Holtensen)
min. 550.000 € (jährlich).
Ein Konzept wird ausgearbeitet und dem Ausschuss zum einem späteren Zeitpunkt vorgelegt. Ein Planungszwischenstand befindet sich im Anhang.
Kommt es zur dieser Entscheidung, ist die Einführung eines Kombitickets (Veranstaltungsticket/ÖPNV-Ticket) aus Sicht der GöVB sinnvoll.
Finanzielle Auswirkungen:
X Ja
Anlagen:
Gestalterische und funktionale Varianten
Szenarien für eine verbesserte ÖPNV-Anbindung
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