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Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu der am 10.09.2019 beschlossenen Anregung zustimmend zur Kenntnis. Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung stimmt der Anregung zu. Die Straßenverkehrsbehörde ordnet zum Schutz der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fahrradfahrer, ein durchgehendes Überholverbot auf der K 37 an.
Zu diesem Zweck wird jeweils kurz nach den Ortsausgängen von Elliehausen und Esebeck ein Überholverbot auf eine Länge von 2,5 Kilometer angeordnet. Von dem Überholverbot ausgenommen werden Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge mit Anhänger bis zu 25 km/h, in dieser Ausnahme sind landwirtschaftliche Fahrzeuge bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h eingeschlossen.
Dazu werden die nachfolgend aufgeführten Verkehrszeichen aufgestellt, jeweils auf der rechten Seite kurz nach dem Ortsausgang: Z 276 (Überholverbot für Kraftfahrzeugen aller Art), Z 1004-31 2,5 KM (Entfernungsangabe in Kilometern für die Gültigkeit des Überholverbots), Z 1049-11 (Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden). Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja, geringfügige Kosten für zwei Verkehrszeichen und vier Zusatzzeichen in Höhe von ca. 300 €. Die Kosten werden aus dem Etat für Straßenunterhaltung des Straßenbaulastträgers beglichen. Anlagen: Anregung des Ortsrates
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