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Beschlussvorschlag
Der Ortsrat Nikolausberg nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu der am 22.08.2019 beschlossen Anregung zustimmend zur Kenntnis. Stellungnahme der Verwaltung:
Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung können für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde Ausnahmen für die Erleichterung des täglichen Parkens gewährt werden. Dabei sind insbesondere die Gesamtsituation des von der Allgemeinheit benötigen Parkraums und die Notwendigkeit der Ausweisung von Ausnahmen abzuwägen. Die Verkehrsplanung der Stadt Göttingen hat der Ausweisung eines Parkplatzes für Schwerbehinderte zugestimmt.
Die Straßenverkehrsbehörde wird einen Parkplatz für Schwerbehinderte auf den der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden Parkplatz am Edeka-Markt (siehe beigefügten Plan) in Nikolausberg ausweisen. Die verkehrsbehördliche Anordnung wird erteilt. Der Parkplatz wird mit den Verkehrszeichen Z 314 (Parken) und Z 1044-10 (nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gebehinderung und Sehbehinderte) ausgeschildert. Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja, geringfügige Kosten für die Verkehrszeichen in Höhe von ca. 200 €. Die Kosten werden aus dem Etat für Straßenunterhaltung des Straßenbaulastträgers beglichen.
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