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Beschlussvorschlag:
Die Vertretung der Stadt Göttingen in der Gesellschafterversammlung der Kunsthaus Göttingen gGmbH wird beauftragt, der Wahl von
Herrn Friedrich-Wilhelm Becker und Herrn Mark Schneider
als Aufsichtsratsmitglieder der Kunsthaus Göttingen gGmbH gemäß § 10 Abs. 2 Satz 4 des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
Begründung:
Gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages (GV) der Kunsthaus Göttingen gGmbH vom 16.12.2019 besteht der Aufsichtsrat aus 7 Mitgliedern: Stadt 1: Der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin, die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent, Stadt 2: Drei vom Rat entsandte Mitglieder: Herren Arndt, Güntzler, Harms sowie Externe: Zwei Personen (§ 10 Abs. 2 Satz 4 GV).
Entsprechend § 10 Abs. 2 Satz 4 des Gesellschaftsvertrages der Kunsthaus Göttingen gGmbH sollen zwei (externe) Mitglieder des Aufsichtsrates als Persönlichkeiten mit einschlägigen künstlerischen bzw. kunsthistorischen Kompetenzen mit Zustimmung der Stadt Göttingen von der Gesellschafterversammlung gewählt werden.
Herr Friedrich‐Wilhelm Becker bringt als Vorsitzender des Kunstvereins Göttingen langjährige einschlägige künstlerische Erfahrungen mit. Aus der Expertise, die Friedrich‐Wilhelm Becker im Rahmen der Vorstandsarbeit des Kunstvereins Göttingens eingesetzt und ausgebaut hat, kann ein hoher Mehrwert für die Kunsthaus Göttingen gGmbH gestiftet werden.
Mark Schneider, Unternehmenssprecher bei Ottobock SE g Co. KGaA und mit beruflicher Erfahrung beim Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur, komplettiert den Aufsichtsrat mit seiner Expertise insbesondere im Bereich Presse‐ und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Termin der Gesellschafterversammlung ist noch nicht konkret bestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
Anlagen: Keine.
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