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Beschlussvorschlag:
Die Vertretung der Stadt Göttingen in der Gesellschafterversammlung der Seniorenzentrum Göttingen Vermietungs-GmbH & Co. KG (SZ KG) wird beauftragt, der Bestellung des neuen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Rolf Becker zur Besetzung des Aufsichtsrates der Seniorenzentrum gGmbH sowie der SZ KG zuzustimmen.
Begründung:
Nach § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der Seniorenzentrum Göttingen gGmbH (SZ gGmbH) werden die Aufgaben des Aufsichtsrates der SZ gGmbH vom Aufsichtsrat der SZ KG wahrgenommen. Gem. § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der SZ gGmbH i.V.m. § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der SZ KG besteht der Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern, von denen fünf Mitglieder durch den Rat der Stadt Göttingen entsandt werden. Lt. § 19 Abs. 1 Buchst. b) obliegt der Gesellschafterversammlung die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates.
Das bisherige von der Bündnis 90/Die Grünen-Ratsfraktion benannte Mitglied im Aufsichtsrat der Seniorenzentrum Göttingen Vermietungs-GmbH, Herr Thomas Harms, hat zum 01.01.2020 sein Amt als Aufsichtsratsmitglied der SZ gGmbH niedergelegt. In Anwendung des § 71 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 Satz 3 NKomVG hat die Bündnis 90/Die Grünen-Ratsfraktion Herrn Rolf Becker als neues vom Rat der Stadt Göttingen zu entsendendes Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagen. Die entsprechende Beschlussempfehlung liegt dem Rat in der Sitzung am 14.02.2020 vor.
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
Anlagen: Keine.
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