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Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss des anliegenden Zuwendungsvertrages mit der Kunsthaus Göttingen gGmbH ab 01.01.2020 wird zugestimmt.
Begründung:
Der Rat in seiner Sitzung am 15.11.2019 der Gründung der Kunsthaus Göttingen gGmbH, dem Gesellschaftsvertrag, dem Wirtschaftsplan 2020 und der Mittelfristplanung 2020-24 sowie der Entsendung von Vertreter*innen in den Aufsichtsrat und Bestellung eines Geschäftsführers zugestimmt.
Gem. § 19 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages schließt die Stadt Göttingen mit der Gesellschaft gegebenenfalls einen gesonderten Zuschussvertrag, um die Gesellschaft mit ausreichenden Finanzmitteln auszustatten.
Für das Haushaltsjahr 2020 wurde der Kunsthaus Göttingen gGmbh ein Zuschuss der Stadt Göttingen nach gültigem Haushalt für 2019/20 in Höhe von 180.000 € beschieden. Der Zuschussvertrag verschafft der Gesellschaft analog zu den anderen 18 im Kulturbereich bestehenden Zuwenungsverträgen die vertragliche Grundlage für den Betrieb des Kunsthauses und Planungssicherheit.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
siehe Anlage
Anlagen:
1. Entwurf Zuwendungsvertrag Kunsthaus Göttingen gGmbH 2. Finanzielle Auswirkungen
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