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Beschlussvorschlag:
- Festsetzung eines Sondergebiets Klinik und der dort zulässigen Arten der Nutzung (Krankenhaus- und -verwandte Nutzungen) - Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wie Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Anzahl der Geschosse, Gebäudehöhen, überbaubare und nicht-überbaubare Flächen - Festsetzung der Grünflächen und der Flächen und Maßnahmen zum Erhalt und für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Begründung:
Das Gesundheitswesen in Deutschland und Niedersachsen unterliegt einem dynamischen Anpassungs- und Veränderungsprozess. Die Konzentration auf bettenstarke Häuser zur Nutzung von Synergieeffekten und Kosteneinsparung setzt sich fort. Das evangelische Krankenhaus Weende will die erfolgreiche Entwicklung der vergangenen Jahre fortsetzen und die bevorstehenden Entwicklungen aktiv gestalten.
Auf dem Areal des Evangelischen Krankenhauses Weende (EvK Weende) haben sich in den vergangenen Jahren von der Öffentlichkeit mehr oder weniger bemerkt eine Vielzahl von Änderungen vollzogen. Zuletzt wurde ein Gebäuderiegel (siehe Anlage: Haus 3) an der B 27 abgerissen um einem Neubau Platz zu machen. Dieser Neubau soll der Aufnahme der Betten der Lungenfachklinik Bovenden-Lenglern dienen. Die Genehmigung dafür wurde auf Grundlage des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im nichtbeplanten Innenbereich) erteilt, denn für das Gebiet gibt es bis heute keinen Bebauungsplan.
Das Ev. Krankenhaus Weende hat in Absprache mit der Stadt Göttingen einen Masterplan für die weitere Entwicklung in Auftrag gegeben. Auf Basis dieses langfristigen Entwicklungskonzepts soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, denn die geplanten Entwicklungen bringen solche Veränderungen mit sich, dass eine Bauleitplanung erforderlich wird um eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Das Ev. Krankenhaus Weende hat das Büro ASTOC, Architects and Planners, Köln, mit der Erarbeitung eines Masterplans beauftragt. Dieser Plan wurde dem Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke unter Beisein der Mitglieder des Ortsrates Weende am 06.12.2018 in den Räumlichkeiten des Ev. Krankenhauses Weende vorgestellt.
Der Masterplan beschreibt einen Entwicklungshorizont von 20 Jahren und länger. Zur kurzfristigen Planung (3 – 8 Jahre) gehören der Neubau der Gebäude 3 (oben beschrieben) und 4 (Gebäude an der Straße Am Papenberg). In der mittelfristigen Planung (10 – 15 Jahre) sind der Neubau von Technik und Verwaltung vorgesehen, danach (15 Jahre +) Haus 1 +2 sowie der OP-Trakt (die Hauptgebäude an der B 27), und danach (20 Jahre +) die südlich davon gelegenen Bettenhäuser.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet das gesamte Areal des EvK Weende sowie den Parkplatz an der Ostseite der Robert-Koch-Straße, dessen Erwerb angestrebt wird. Der Bebauungsplan soll die weitere bauliche Entwicklung des EvK Weende ermöglichen und planungsrechtlich absichern. Im Verfahren gem. BauGB werden alle für die Planung erheblichen Belange ermittelt, dargestellt und abgewogen. Beabsichtigt wird für die Art der Nutzung die Festsetzung eines Sondergebiets „Klinik“. In einer textlichen Festsetzung kann präzisiert werden, welche Nutzungen hier möglich sind (Krankenhaus, Ärztehaus, MRT Untersuchungen, Reha-Maßnahmen etc. sowie Krankenhaus-affine Nutzungen). Weiterhin beinhaltet der Bebauungsplan Regelungen zu Baugrenzen, GRZ und GFZ, Anzahl der Geschosse, Gebäudehöhen, Grünflächenfestsetzungen usw.. Insbesondere müssen hierbei die besonderen Anforderungen, die sich aus der spezifischen Art der Nutzung ergeben, berücksichtigt werden. Die Details bleiben jedoch der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung, Umweltbericht und allen weiteren für die Planung erforderlichen Gutachten vorbehalten. Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren mit Umweltprüfung aufgestellt. Zunächst wird mit dem Aufstellungsbeschluss der Auftrag an die Verwaltung gegeben, das Planverfahren zu beginnen. Dazu wird der Beschluss bekannt gemacht, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des Masterplans Evangelisches Krankenhaus Weende (Auszug) ist als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen:
X Nein
siehe Anlage Anlagen:
- Übersichtsplan mit Geltungsbereich (nicht maßstabsgerecht verkleinert DIN A 4) - Evangelisches Krankenhaus Weende Masterplan Entwurf (Auszug)
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