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Betreff: Bebauungsplan Göttingen-Weende Nr. 60 "Am Dragoneranger"
- Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Weende/Deppoldshausen
12.11.2020 
29. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Weende/Deppoldshausen abgelehnt   
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
19.11.2020 
59. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke vertagt (zurückgestellt)   
10.12.2020 
60. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke vertagt (zurückgestellt)   
Verwaltungsausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag: 

 

  1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Göttingen-Weende Nr. 60 „Am Dragoneranger“ mit seiner Begründung und der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o.g. Bebauungsplan und die ÖBV die erforderliche öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden etc. gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung
  • Entwicklung von Industrieflächen für Erweiterungen und Standortwechsel Göttinger Betriebe sowie zur Gründung und Neuansiedlung von Unternehmen
  • Festsetzung von Industrieflächen gem. § 9 BauNVO unter Ausschluss bestimmter Nutzungsarten, z.B. Einzelhandel
  • Festsetzung von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und Flächen für Anlagen der Entwässerung
  • Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Göttingen (Ausschluss von Einzelhandel)
  • Festsetzung von Maßnahmen zum Ausgleich und zur Minimierung des Eingriffs sowie für CEF-Maßnahmen (dauerhafte ökologische Ausgleichsmaßnahmen)
  • Festsetzung von Emissionskontingenten zur Bewältigung der Lärmproblematik

 

  1. Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Norden Göttingens im Ortsteil Weende, westlich der Bundesstraße 3 und nördlich des Autobahnzubringers. Der Geltungsbereich wird im Westen begrenzt von der Straße Am Dragoneranger, im Norden von dem Verbindungsweg zwischen Am Dragoneranger und Bundesstraße 3, im Osten von der Bundesstraße 3, und im Süden von dem Verkehrsknotenpunkt Anbindung Bundesstraße 3 / Bundesstraße 27 (Autobahnzubringer).

Die Größe des Geltungsbereiches (1) einschl. der Straßenflächen beträgt ca. 16,5 ha.

 

Der nördlich der Unterführung Richtung Lutteranger liegende Teil des Plangebiets wird heute durch den Bebauungsplan Göttingen-Weende Nr. 38 "Mittelanger“ überplant, der hier Flächen für die Landwirtschaft festsetzt. Dieser Bereich wird überplant und durch die Neuplanung ersetzt.

 

Die externe Ausgleichsfläche Teilgeltungsbereich 2, wird heute von dem Bebauungsplan Göttingen-Weende Nr. 49 "Dauerkleingartenkolonien Am Fuchsberge/Rothenberge“ überplant, der hier Private Grünfläche - Freizeitgärten festsetzt. Dieser Bereich wird überplant und durch die Neuplanung ersetzt.

 

Der Plangeltungsbereich 1 enthält folgende Flurstücke:

Gemarkung Weende, Flur 1, 349/06, Flur 12: 41/13, 41/25, 89, 90/01, 90/02, 90/13, 90/16 und 90/18 sowie 41/24, 52/08, 90/15 und 93/02 je teilweise.

Der Teilgeltungsbereich 2 (externe Ausgleichsfläche) enthält das Flurstück 120/12 der Flur 1, Gemarkung Weende (teilweise).

Der Teilgeltungsbereich 3 (externe Ausgleichsfläche) enthält das Flurstück 173 der Flur 7, Gemarkung Roringen (teilweise).

 

Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplans im Maßstab 1:1.000.

Begründung:

Das Vorhalten von gewerblichen Bauflächen für Industrie- und Gewerbenutzungen ist für die künftige Entwicklung der Stadt Göttingen als Wirtschafts- und Arbeitsplatzstandort von großer Bedeutung. Der Gewerbeflächenbedarf wurde im Rahmen der Neu-Aufstellung des Flächennutzungsplans 2017 mit 47,6 ha neu auszuweisender Fläche ermittelt (CIMA 2013, 2015). Die Flächen am Dragoneranger tragen mit einer Fläche von 14,7 ha, die im wirksamen neuen Flächennutzungsplan als gewerbliche Bauflächen dargestellt sind, zur Bedarfsdeckung bei.

 

Für den Bebauungsplan Göttingen-Weende Nr. 60 „Am Dragoneranger“ wurde im Verwaltungsausschuss am 26.09.2016 der Aufstellungsbeschluss gefasst und am 05.10.2016 im Amtsblatt bekannt gemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte durch Aushang des Aufstellungsbeschlusses in der 11. Etage des Neuen Rathauses in der Zeit v. 06.10. – 21.10.2016 sowie durch einen Anhörungstermin am 12.10.2016 im Neuen Rathaus.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Verbände im Februar 2017 durchgeführt. Die gegebenen Hinweise wurden bei der Ausarbeitung des Entwurfs berücksichtigt. Neben den Details der Erschließung ist von Bedeutung, dass mit dem Gewerbe- bzw. Industriegebiet Dragoneranger ackerbaulich gute Böden der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden. Auch wenn die ökologische Bedeutung aufgrund der momentanen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung weniger hoch ist, muss die Flächeninanspruchnahme aus ökologischer Sicht (s. Klima-Checkliste) negativ bewertet werden.

 

Die Ausweisung des Industriegebiets Dragoneranger ist zunächst insbesondere für die Firma SIBO-Beton von Bedeutung, die heute an der August-Spindler-Straße angesiedelt ist. Der Masterplan der Firma Sartorius, die stark expandiert, hat die Flächen des Betonwerks an der August-Spindler-Straße bereits für die zukünftige Entwicklung von Sartorius integriert. Das Betonwerk soll am Dragoneranger einen neuen Standort bekommen.

 

Der Bebauungsplan trifft die erforderlichen Festsetzungen für die Entwicklung als Gewerbestandort. Um insbesondere die Zulässigkeit des Betonwerks und anderer lärmintensiver Betriebe sicherzustellen, wird das Gebiet als Industriegebiet festgesetzt.

 

Wesentlicher Bestandteil der Planung sind die im Plan festgesetzten und neu zu errichtenden Verkehrsflächen. Während für die zunächst erwarteten Nutzungen, etwa das Betonwerk, die vorhandenen Erschließungsanlagen mit entsprechenden Regelungen genutzt werden können (Unterführung unter dem Autobahnzubringer), soll mittelfristig ein neu zu bauender Kreisverkehr die Abwicklung aller künftig zu erwartenden Verkehre sicherstellen. Der Bebauungsplan setzt die erforderlichen Flächen hierfür als öffentliche Verkehrsflächen fest. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsstelle Gandersheim, hat das grundsätzliche Einvernehmen zu einer solchen Lösung erklärt. Die Kosten für die Straßenbaumaßnahmen muss der Verursacher, in diesem Fall also die Stadt Göttingen, tragen.

 

Um den Lärmschutz für die nächstgelegenen Wohngebiete, Holtenser Berg, Hagenberg und Weende/Friedrich-Ebert-Straße zu sichern, trifft der Bebauungsplan Festsetzungen zu Emissionskontingenten, die von den künftigen Betrieben einzuhalten sind. Ein Schallgutachten des Akustik-Büros Göttingen liegt vor.

 

Die Überschwemmungsgebietsgrenze verläuft westlich der Straße Am Dragoneranger. Der Grundwasserstand im Gebiet ist hoch und die Möglichkeiten zur Regenwasserversickerung begrenzt. Im Norden des Gebiets setzt der Plan eine Fläche für ein Regenrückhaltebecken fest. Im Osten des Plangebiets, innerhalb der Bauverbotszone zur B 3, ist eine Fläche für Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt, innerhalb derer eine Regenwasserversickerung/verdunstung von Dachflächenwasser angestrebt wird. Aufgrund der eingeschränkten Versickerungsfähigkeit der Böden ist das verbleibende Regenwasser ebenso wie das Schmutzwasser in die dafür von den Göttinger Entsorgungsbetrieben gebauten Kanäle einzuleiten.

 

Neben den entsprechenden Festsetzungen zum Ausgleich für Flächen und Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs (Baumpflanzungen etc.) werden für die sog. CEF-Maßnahmen (langfristige Maßnahmen zum Erhalt der ökologischen Funktionen) und für den Eingriffsausgleich gem. § 1a Abs. 3 BauGB Maßnahmen außerhalb des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans festgesetzt. Die beiden externen Flächen liegen nordöstlich des Plangebiets (in Weende) und zwischen Nikolausberg und Roringen. Als CEF-Maßnahmen werden Gehölzinseln für die Feldlerche angelegt, als weitere Maßnahmen zum Ausgleich ist die Anlage von Blühflächen geplant.

 

Ein Industriegebiet weist typischerweise einen hohen Versiegelungsgrad auf, der Bebauungsplan setzt eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 – 0,8 fest. Auf Teilflächen wird die Möglichkeit einer höheren Versiegelung ermöglicht, wenn die baulichen Anlagen entsprechend begrünt werden. Unabhängig davon müssen die Dachflächen von Gebäuden bei einer Dachneigung bis 15° zu mind. 70% begrünt werden und Außenwände zu 50 % der Fläche.

 

Wie im Einzelhandelskonzept der Stadt Göttingen vorgesehen, wird der Einzelhandel, abgesehen vom Handel mit Kraftfahrzeugen, ausgeschlossen, um die Flächen für Produktions-, ggfls. auch für Logistikbetriebe, zu sichern. Vergnügungsstätten sind ebenfalls unzulässig.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit beginnen die Göttinger Entsorgungsbetriebe / Stadtentwässerung erst dann mit der Verlegung der erforderlichen Kanäle und der FD Straßen- und Wasserbau mit dem Straßenbau, wenn der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt hat.

 

Der nächste Verfahrensschritt ist die Zustimmung zum nun vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans und seiner Begründung einschl. Umweltbericht und Anlagen, sowie die öffentliche Auslegung der Planentwürfe für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB, und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Verbände gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Finanzielle Auswirkungen:

 

 Nein

 

X siehe Anlage

Anlagen:

 

- Planzeichnung (Auszug)

- Textliche Festsetzungen

- Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen

- Begründung mit Umweltbericht und Klima-Checkliste

- Maßnahmeplan Ausgleich (Zeichnung)

- Biotopbestandsplan (Zeichnung)*

- Artenschutzrechtlicher Beitrag mit Erfassung und Bewertung zu Feldhamstern und Bodenbrütern*

- Schallgutachten*

- Bodengutachten*

- Kampfmitteluntersuchung*

- Verkehrsgutachten*

*Diese Unterlagen sind aufgrund des Umfangs nicht in Papierform beigefügt, können aber im Ratsinformationssystem, auf der Internetseite der Stadt und beim FD Stadt- und Verkehrsplanung, eingesehen werden.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 10 1 öffentlich Planzeichnung (Auszug) (1270 KB)      
Anlage 8 2 öffentlich Textliche-Festsetzungen (757 KB)      
Anlage 7 3 öffentlich Planzeichnung mit Festsetzungen (7212 KB)      
Anlage 9 4 öffentlich Begründung mit Klima-Checkliste u. Umweltbericht (2687 KB)      
Anlage 1 5 öffentlich Artenschutzbeitrag Dragoneranger 17.07.2017 (1820 KB)      
Anlage 3 6 öffentlich Schallgutachten (14450 KB)      
Anlage 4 7 öffentlich Bodengutachten (11919 KB)      
Anlage 6 8 öffentlich Maßnahmenplan Ausgleich (Zeichnung) (1461 KB)      
Anlage 12 9 öffentlich Biotopbestandsplan (10701 KB)      
Anlage 5 10 öffentlich Verkehrsgutachten (5239 KB)      
Anlage 11 11 öffentlich 20_11_19_Änderungsantrag_Top5_Dragoneranger (68 KB)      
Anlage 2 12 öffentlich Kampfmitteluntersuchung (558 KB)      
 
 

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