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Beschlussvorschlag:
Nach Abschluss der Trägerüberprüfung ist mit dem Christlicher Verein Junger Menschen e.V. auf Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung an freie Träger von Kindertagesstätten in der Stadt Göttingen“ (Zuwendungsrichtlinie) ein Änderungsvertrag zum Leistungs- und Budgetvertrag ab dem 01.01.2018 mit der Einstufung in die Trägergruppe 7 zu schließen. Begründung:
Das Ergebnis der Betriebskostenprüfung 2018 ergab ab dem 01.01.2018 die notwendige Einstufung in die TG 7.
Somit ist mit dem Christlicher Verein Junger Menschen e.V. ein Änderungsvertrag zum Leistungs- und Budgetvertrag ab dem 01.01.2018 mit der Einstufung in die TG 7 abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
siehe Anlage
Es ergeben sich für den Haushalt 2020 nachstehende Mehraufwendungen. Zur Deckung der Mittel soll in 2019 eine Rückstellung gebildet werden, die bei der voraussichtlichen Auszahlung im Februar 2020 aufzulösen ist.
Einstufung ab 01.01.2018:
Einstufung ab 01.01.2019
Anlagen:
- Christlicher Verein Junger Menschen e.V. Änderungsvertrag zum Leistungs- u. Budgetvertrag ab 01.01.2018 - Prüfvermerk Betriebskostenprüfung Christlicher Verein Junger Menschen e.V. - Darstellung der finanziellen Auswirkungen
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