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Beschlussvorschlag:
Der Abschnittsbrandmeister Heimo Schaub wird für die Zeit vom 01.03.2020 bis zum 28.02.2026 als Ehrenbeamter zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Weende ernannt. Begründung: Gemäß § 20 Abs. 4 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) werden Ortsbrandmeister*innen und ihre Stellvertreter*innen für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung beschließt der Rat der Stadt Göttingen. Der Vorschlag zur Ernennung des Ortsbrandmeisters/ der Ortsbrandmeisterin und seiner/ ihrer Vertreter*innen wird von der Mehrheit der in einer hierzu einberufenen Versammlung anwesenden aktiven Mitglieder*innen der Freiwilligen Feuerwehr abgegeben.
Herr Heimo Schaub wurde von den aktiven stimmberechtigten Mitgliedern und Mitgliederinnen der Ortsfeuerwehr Weende in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 15.11.2019 für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Herr Schaub besitzt die nach § 20 Abs. 3 NBrandSchG vorgeschriebenen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung dieser Funktion.
Der Stadtbrandmeister wurde hierzu angehört und hat keine Bedenken gegen den Beschlussvorschlag geäußert. Finanzielle Auswirkungen: Nein
X siehe Anlage Anlagen: Darstellung der finanziellen Auswirkungen
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