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Betreff: Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 35 "Gewerbegebiet Grone/Elliehausen" mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV)
- Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Grone Vorberatung
30.01.2020 
27.öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Grone ungeändert beschlossen   
Ortsrat Elliehausen/Esebeck Vorberatung
10.12.2019 
24. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Elliehausen/Esebeck vertagt (zurückgestellt)   
11.02.2020 
25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Elliehausen/Esebeck ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
20.02.2020 
51. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag: 

 

  1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 35 "Gewerbegebiet Grone/Elliehausen" mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:

 

  • Festsetzung eines Gewerbegebiets (GE) gem. § 8 BauNVO

 

  • Planungsrechtliche Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes

 

  1. Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Bundesautobahn 7 (BAB 7), im Norden durch den Elliehäuser Weg, im Osten durch die angrenzenden Gewerbebetriebe im Bereich westlich der Hans-Böckler-Straße und im Süden durch eine Grünlandparzelle im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 9, TP 2 begrenzt.

 

Maßgeblich ist der Bebauungsplan im Maßstab 1:1000

 

 

Begründung:  

 

Vorbemerkung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Göttingen-Grone Nr. 35 „Gewerbegebiet Grone/Elliehausen“ ist die teilweise Überplanung folgender Bebauungspläne verbunden:

  • Göttingen-Grone Nr. 9, 1. Änderung, “Industriegebiet Grone Nord“, TP 1
  • Göttingen-Elliehausen Nr. 8, 1. Änderung, „Gewerbliche Bauflächen Elliehausen Ost“

Die Zusammenführung in ein Planverfahren dient der besseren Handhabung in der Praxis.

Es werden weiterhin die jeweils nach Gemarkung betroffenen Ortsräte Grone und Elliehausen im Verfahren beteiligt.

 

Anlass

Die im räumlichen Zusammenhang liegenden Geltungsbereiche der o. g. Bebauungspläne setzen einen zwischen den gewerblichen Bauflächen und der Bundesautobahn 7 (A 7) verbleibenden etwa 130 m tiefen Geländestreifen als Fläche für die Landwirtschaft fest. Inzwischen sind Teile dieser Flächen durch das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der A 7 und durch den Bebauungsplan zur Kommunalen Entlastungsstraße Holtensen (KES Holtensen) überplant worden (z. B. Flächen für den Lärmschutzwall) und Teilflächen werden derzeit auch gewerblich genutzt.

Bereits im Jahr 1992 ist ein Änderungsverfahren für die jetzt zu überplanende Fläche eingeleitet worden und bis Anfang 1994 bis zur Offenlage des Planentwurfs fortgeführt worden. Ein Satzungsbeschluss bzw. die Rechtskraft dieses Änderungsverfahren ist nicht verwirklicht worden.

Es ist nunmehr beabsichtigt, dieses bislang landwirtschaftlich genutzte etwa 11 ha große Gelände insgesamt einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.

Für eine rechtssichere Beurteilung von künftigen Bauvorhaben sowie Planungssicherheit hinsichtlich der ansässigen Unternehmen und künftiger Nutzungen muss die Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt werden.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Bereitstellung der bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen soll es insbesondere den bereits an der Hans-Böckler-Straße ansässigen Unternehmen ermöglicht werden sich zu erweitern. Dabei soll im südlichen und nördlichen Bereich die Erschließung wie bisher auch über die Vorderliegergrundstücke an der Hans-Böckler-Straße erfolgen. Ausschließlich im mittleren Bereich wird durch den Ausbau des Feldweges eine unmittelbare zusätzliche Erschließung der Hinterliegergrundstücke ermöglicht.

Auf Grund der westlich angrenzenden Wohnnutzung in Elliehausen, aber auch im Süden an der Martin-Luther-Straße in Grone, wird das Gewerbegebiet hinsichtlich der zulässigen Lärmemissionen gegliedert.

Als weitere Festsetzung wird der Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen entsprechend dem Einzelhandelskonzept der Stadt Göttingen von 2014 geregelt.

Der westliche Planbereich parallel zur Autobahn wird in der Tiefe der Bauverbotszone von 40 m als private Grünfläche festgesetzt. Gleichwohl ist der Eingriff in Natur und Landschaft derart groß, dass externe Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans erforderlich sind. Diese sollen zum einen in Grone (Groner Wäldchen) und zum anderen in Elliehausen, südwestlich der Ortslage erfolgen.

Der den Geltungsbereich des Bebauungsplans durchfließende Rischengraben ist bereits in den 90er Jahren als vorbereitende Maßnahme verlegt worden.

Die den Änderungsbereich beider Bebauungspläne überspannende 220 KV-Leitung wurde aus gleichem Grund ebenfalls zur Gewinnung einer ausreichend bemessenen zulässigen Bauhöhe durch Aufstockung der Masten angehoben. Trotzdem ergeben sich hinsichtlich der Bauhöhen unter der Leitung Einschränkungen.

Das durch die zusätzliche Versiegelung anfallende Oberflächenwasser wird in die vorhandenen Regenwasserkanäle oder in den Rischengraben abgeleitet. Notwendige Rückhaltungen des Oberflächenwassers müssen auf den privaten Grundstücken erfolgen.

 

Flächennutzungsplan

Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde die Darstellung einer gewerblichen Baufläche aus der damaligen parallelen und abgeschlossenen 94. Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Grone/Elliehausen“ (rechtswirksam am 10.10.2014) übernommen.

Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist daher nicht erforderlich; der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und das Entwicklungsgebot beachtet 8 (2) Baugesetzbuch).

 

Verfahren

Das Verfahren zur Änderung der beiden Bebauungspläne muss auf Grund der Flächengröße im Normalverfahren mit der Erstellung eines Umweltberichtes durchgeführt werden.

Mit dem hier nun vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans soll die 1-monatige Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

Die Auslegung ist nach Vorberatung in den verschiedenen Gremien für den März 2020 geplant.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

X Nein

 

 siehe Anlage

 

 

 

Anlagen:

 

  • Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen* - Entwurf (komplett)
  • Auszug Planzeichnung - Entwurf (DIN A 4)
  • Auszug Textliche Festsetzungen – Entwurf (DIN A 4)
  • Begründung mit Umweltbericht – Entwurf
  • Schalltechnisches Gutachten*
  • Voruntersuchungen zum Feldhamster- und Brutvogelvorkommen*
  • Entwässerungskonzept und Variantenuntersuchung*

 

 

* Die gekennzeichneten Anlagen sind nur im Ratsinformationssystem ALLRIS als Anlage hinterlegt und beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung einsehbar.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen (12894 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Auszug Planzeichung (2023 KB)      
Anlage 12 3 öffentlich Auszug textliche Festsetzungen (433 KB)      
Anlage 11 4 öffentlich Begruendung (7845 KB)      
Anlage 10 5 öffentlich Umweltbericht (2833 KB)      
Anlage 3 6 öffentlich Voruntersuchungen zum Feldhamster- und Brutvolgelvorkommen (51 KB)      
Anlage 4 7 öffentlich Entwaesserungskonzept_Bericht (643 KB)      
Anlage 5 8 öffentlich Entwaesserungskonzept_Variante 1 (2682 KB)      
Anlage 6 9 öffentlich Entwaesserungskonzept_Variante 2 (2984 KB)      
Anlage 7 10 öffentlich Entwaessereungskonzept_Variante 3 (2712 KB)      
Anlage 8 11 (unbekannt) Schalltechnisches Gutachten_Entwurf (13185 KB)      
 
 

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