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Betreff: 3. Nachtrag zur Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht des häuslichen Abwassers aus dezentralen Abwasseranlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:75-Göttinger Entsorgungsbetriebe   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Umweltdienste Vorberatung
26.11.2019 
25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Umweltdienste ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
13.12.2019 
25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Dem 3. Nachtrag der Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht des häuslichen Abwassers aus dezentralen Abwasseranlagen auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke für bestimmte Teile des Stadtgebietes vom 13.12.2013 wird zugestimmt.

Begründung:

 

Nach § 96 Abs. 4 Niedersächsisches Wassergesetz und § 5 Abs. 3 der Satzung der Stadt Göttingen über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) werden die Nutzungsberechtigten der Grundstücke für die keine Anschlussmöglichkeit an die zentrale Abwasseranlage besteht vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit.

In § 1 wird die Abwasserbeseitigungspflicht für 4 Grundstücke auf die Nutzungsberechtigten übertragen. Das gereinigte Abwasser aus diesen 4 Anlagen wird dem Grundwasser zugeführt (§ 2).

Bei einer Pflanzenkläranlage werden die Grundstücksangaben konkretisiert.

§ 5 wird aufgrund einer Änderung der Abwassersatzung neu gefasst.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: 3. Nachtrag zur Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht des häuslichen Abwassers aus dezentralen Abwasseranlagen auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke für bestimmte Teile des Stadtgebietes vom 13.12.2013

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übertragung-Abwasserbeseitigungspflicht-2020_Allris-Anlage-1 (38 KB)      
 
 

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