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Beschlussvorschlag:
Das Plangebiet liegt westlich der bestehenden Ortslage Holtensen und schließt im Süden an die parallel verlaufende Straße „Am Sportplatz an. Im Norden und Westen grenzen Sportanlagen in Form einer Tennisanlage und eines Fußballplatzes an. Der Bereich im Osten wird landwirtschaftlich genutzt. Vom Geltungsbereich sind die Flurstücke 2/1 und 2/2 der Flur 3 der Gemarkung Holtensen betroffen. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 8,0 ha.
Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:1000.
Begründung: Planungsanlass Der Fachdienst Hochbau und Objektverwaltung der Stadt Göttingen beabsichtigt vor dem Hintergrund des gestiegenen Bedarfs an Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet der Stadt Göttingen den Ausbau der bestehenden Kindertagesstätten. Im Rahmen dieses Zieles soll das Bestandsgebäude der Kindertagesstätte in Holtensen umgebaut und nach Norden erweitert werden. Neben der geplanten Erweiterung mit zwei Gruppen wird die technische Infrastruktur des Gebäudes ausgebaut. Um die geplanten Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an dem Bestandsgebäude der Kindertagesstätte durchzuführen wird der im Norden an das Gebäude angrenzende Festplatz, der auch als Parkplatz genutzt wird, überplant und die Außenspielflächen der Kindertagesstätte neu geordnet. Die durch die o.g. Planung wegfallende Festplatz soll auf dem im Osten an die Mehrzweckhalle angrenzenden Grundstück, das derzeit landwirtschaftlich genutzt wird, errichtet werden. Neben den genannten Erweiterungsmaßnahmen an der Kindertagesstätte soll das innerhalb des Geltungsbereiches des Plangebietes liegende Feuerwehrgerätehaus durch einen Neubau einer Fahrzeughalle erweitert werden. Dabei wird durch den Neubau des Feuerwehrgerätehauses die dort verlaufende Grundstücksgrenze überschritten. Mit den o.g. Baumaßnahmen und einer damit in Verbindung stehende Neuordnung des Plangebietes, ist eine Optimierung und Anpassung der Erschließungsstrukturen im Form von Zu- und Abfahrtsbereichen (Kita, Feuerwehr, Mehrzweckhalle) und dem ruhenden Verkehr vorzunehmen.
Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Gebietes „Sportplatz – Ost“ geschaffen und eine städtebaulich geordnete Entwicklung gewährleistet werden. Gemäß der genannten städtebaulichen Zielsetzung wird das Plangebiet als Fläche für den Gemeinbedarf und entsprechend der vorzufindenden Nutzungen mit der Zweckbestimmung Feuerwehr, sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Eirichtungen (Kindertagsstätte) sowie kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (Mehrzweckhalle und Festplatz) festgesetzt.
Verfahren und Beteiligung Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im „Normalverfahren“ gem. § 2 BauGB mit Umweltbericht, Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie Schaffung eines entsprechenden Ausgleichs. Parallel dazu erfolgt eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes 2017 der Stadt Göttingen, da der derzeitig rechtgültige Flächennutzungsplan die Fläche im Osten des Geltungsbereiches als eine Fläche für die Landwirtschaft darstellt. Aus dieser Darstellung ließe sich der aufzustellende Bebauungsplan nicht im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Entwicklungsgebot) entwickeln. Dem entsprechend ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes 2017 erforderlich. Diese soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen (vgl. Allris-Vorlage FB61/1726/19). Mit dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss wird die Verwaltung beauftragt, auch die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
siehe Anlage
Anlagen:
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