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Betreff: Bebauungsplan Göttingen - Holtensen Nr. 14
"Am Sportplatz - Ost"
- Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Holtensen Anhörung
19.11.2019 
14.öffentliche Sitzung des Ortsrates Holtensen (offen)   
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
21.11.2019 
47. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag: 

 

  1. Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen – Holtensen Nr. 14 „Am Sportplatz - Ost“ gefasst.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o.g. Bebauungsplan das erforderliche Verfahren mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:

 

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung der bestehenden Kindertagesstätte um zwei Gruppen und technischer Infrastruktur (Sanitärbereich) sowie der Außenspielflächen.
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr, sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen (Kindertagesstätte) sowie kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (Mehrzweckhalle und Festplatz).
  • Optimierung und Anpassung der Erschließungsstrukturen innerhalb des Plangebietes in Form von Zu- und Abfahrtsbereichen und dem ruhenden Verkehr.

 

 

 

  1. Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt westlich der bestehenden Ortslage Holtensen und schließt im Süden an die parallel verlaufende Straße „Am Sportplatz an. Im Norden und Westen grenzen Sportanlagen in Form einer Tennisanlage und eines Fußballplatzes an. Der Bereich im Osten wird landwirtschaftlich genutzt.

Vom Geltungsbereich sind die Flurstücke 2/1 und 2/2 der Flur 3 der Gemarkung Holtensen betroffen. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 8,0 ha.

 

 

Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:1000.

 

Begründung:

Planungsanlass

Der Fachdienst Hochbau und Objektverwaltung der Stadt Göttingen beabsichtigt vor dem Hintergrund des gestiegenen Bedarfs an Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet der Stadt Göttingen den Ausbau der bestehenden Kindertagesstätten.

Im Rahmen dieses Zieles soll das Bestandsgebäude der Kindertagesstätte in Holtensen umgebaut und nach Norden erweitert werden. Neben der geplanten Erweiterung mit zwei Gruppen wird die technische Infrastruktur des Gebäudes ausgebaut.

Um die geplanten Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an dem Bestandsgebäude der Kindertagesstätte durchzuführen wird der im Norden an das Gebäude angrenzende Festplatz, der auch als Parkplatz genutzt wird, überplant und die Außenspielflächen der Kindertagesstätte neu geordnet. Die durch die o.g. Planung wegfallende Festplatz soll auf dem im Osten an die Mehrzweckhalle angrenzenden Grundstück, das derzeit landwirtschaftlich genutzt wird, errichtet werden.

Neben den genannten Erweiterungsmaßnahmen an der Kindertagesstätte soll das innerhalb des Geltungsbereiches des Plangebietes liegende Feuerwehrgerätehaus durch einen Neubau einer Fahrzeughalle erweitert werden. Dabei wird durch den Neubau des Feuerwehrgerätehauses die dort verlaufende Grundstücksgrenze überschritten.

Mit den o.g. Baumaßnahmen und einer damit in Verbindung stehende Neuordnung des Plangebietes, ist eine Optimierung und Anpassung der Erschließungsstrukturen im Form von Zu- und Abfahrtsbereichen (Kita, Feuerwehr, Mehrzweckhalle) und dem ruhenden Verkehr vorzunehmen.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Gebietes „Sportplatz – Ost“ geschaffen und eine städtebaulich geordnete Entwicklung gewährleistet werden. 

Gemäß der genannten städtebaulichen Zielsetzung wird das Plangebiet als Fläche für den Gemeinbedarf und entsprechend der vorzufindenden Nutzungen mit der Zweckbestimmung Feuerwehr, sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Eirichtungen (Kindertagsstätte) sowie kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (Mehrzweckhalle und Festplatz) festgesetzt.

 

Verfahren und Beteiligung

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im „Normalverfahren“ gem. § 2 BauGB mit Umweltbericht, Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie Schaffung eines entsprechenden Ausgleichs.

Parallel dazu erfolgt eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes 2017 der Stadt Göttingen, da der derzeitig rechtgültige Flächennutzungsplan die Fläche im Osten des Geltungsbereiches als eine Fläche für die Landwirtschaft darstellt. Aus dieser Darstellung ließe sich der aufzustellende Bebauungsplan nicht im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Entwicklungsgebot) entwickeln. Dem entsprechend ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes 2017 erforderlich. Diese soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen (vgl. Allris-Vorlage FB61/1726/19).

Mit dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss wird die Verwaltung beauftragt, auch die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 Nein

 

 siehe Anlage

 

 

 

Anlagen:

 

  • Geltungsbereich des Bebauungsplanes Göttingen – Holtensen Nr. 14 „Am Sportplatz – Ost“
  • Vorentwurf der geplanten Maßnahmen
  • Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich A008-B-Plan Holtensen Nr.14_Am Sportplatz Ost_AB_GB (508 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Vorentwurf Maßnahme Kita Holtensen (388 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Finanzielle Auswirkungen BP Am Sportplatz - Ost (182 KB)      
 
 

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