Betreff: |
3. Änderung zur Verordnung über Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung in der Stadt Göttingen (Straßenreinigungsverordnung - StrRVO) |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage/sonstige Vorlage |
Federführend: | 75-Göttinger Entsorgungsbetriebe |
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Beratungsfolge: |
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Beschlussvorschlag: Die in Anlage 1 beigefügte 3. Änderung zur Verordnung über Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung in der Stadt Göttingen (Straßenreinigungsverordnung - StrRVO) wird beschlossen.
Begründung: Der Rat der Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am 16.12.2016 die Verordnung über Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung in der Stadt Göttingen (Straßenreinigungsverordnung - StrRVO) und in seinen Sitzungen am 15.12.2017 die 1. sowie am 14.12.2018 die 2. Änderungsverordnung zur StrRVO beschlossen. Die Reinigungspflichten werden im Straßenverzeichnis (Anlage zu § 4 Abs. 1 StrRVO) konkretisiert. Das Straßenverzeichnis wird wie folgt geändert: - Die „Albert-Einstein-Straße / Verbindungsweg zum Brentanoweg“, die „Albert-Einstein-Straße / Verbindungsweg zum Schlegelweg und der „Memeler Weg“ wurden im Sommerdienst einerseits als übertragen auf die Grundstückseigentümer und andererseits als gereinigt durch die Stadt dargestellt. Richtig ist, dass diese Straßen durch die Stadt gereinigt werden. Die Darstellung wird im Straßenverzeichnis entsprechend berücksichtigt.
- Der Abschnitt der Straße „Am Güterverkehrszentrum“ zwischen Lutteranger und dem Kreisel bei der Firma Novelis soll im Dezember 2019 durch den Rat öffentlich gewidmet werden. Vorbehaltlich des Widmungsbeschlusses wird der Straßenabschnitt durch die Stadt gereinigt und im Sommerdienst der Reinigungsklasse I und im Winterdienst der Winterdienstklasse A aufgrund der Verkehrsbedeutung (starker, innerörtlicher Verkehr) zugeordnet.
- Die Straße „Fritz-Reuter-Straße / Stichweg zu Nr. 1 – 4“ wurden im Sommerdienst einerseits als übertragen auf die Grundstückseigentümer und andererseits als gereinigt durch die Stadt dargestellt. Die Reinigungspflicht soll auf die Grundstückseigentümer übertragen werden. Die Darstellung wird im Straßenverzeichnis entsprechend berücksichtigt.
- Die „Görlitzer Straße“ wird in neue Abschnitte unterteilt. Hinzu kommen die Abschnitte „Görlitzer Straße / Verbindungsweg südlich Nr. 51 zu Am Kirschberge“ und Görlitzer Straße / Verbindungsweg südlich Nr. 81 zu Am Kirschberge“. Die Reinigungspflicht (Sommer- und Winterdienst) wird jeweils auf die Grundstückseigentümer übertragen. Gestrichen wird „Görlitzer Straße / Verbindungsweg südl. Nr. 43 zu am Kirschberge“.
- Die Straße Am Kirschberg wird in zwei weitere Abschnitte „Am Kirschberge / Verbindungsweg südlich Nr. 38 zur Görlitzer Straße“ „Am Kirschberge / Verbindungsweg südlich Nr. 82 zur Görlitzer Straße“ unterteilt. Die Reinigungspflicht (Sommer- und Winterdienst) wird auf die Grundstückseigentümer übertragen.
- Die „Jüdenstraße“ wird in zwei weitere Abschnitte geteilt. Die „Jüdenstraße / Stichweg bis Zufahrt Museum“ steht in der Reinigungspflicht der Stadt (Sommer- und Winterdienst). Die Reinigungspflicht (Sommer- und Winterdienst) im Bereich „Jüdenstraße / Stichweg ab Zufahrt Museum“ wird auf die Grundstückseigentümer übertragen.
- Die Reinigungshäufigkeit in der „Obere-Masch-Straße / zwischen Berliner Straße und Waageplatz“ wird aufgrund des öffentlichen Interesses von zwei- auf siebenmalige Reinigung (Sommerdienst: Reinigungsklasse IV) erhöht. Außerdem wird der Schreibfehler „zwischen Bürgerstraße und…“ berichtigt.
- Die Reinigungspflicht im „Sonnenstieg / Verbindungsweg zu Himmelsruh“ wird auf die Grundstückseigentümer übertragen.
- Die Reinigungshäufigkeit auf dem „Waageplatz“ wird aufgrund des öffentlichen Interesses von zwei- auf siebenmalige Reinigung (Sommerdienst Reinigungsklasse IV) erhöht.
Finanzielle Auswirkungen: Durch die Änderungen ergeben sich für die Grundstückseigentümer Auswirkungen auf die individuelle Gebührenhöhe.
Anlagen: Anlage 1: 3. Änderung zur Verordnung über Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung in der Stadt Göttingen (Straßenreinigungsverordnung - StrRVO)
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