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Beschlussvorschlag:
Der 4. Nachtrag zur Abfallwirtschaftssatzung wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Begründung:
Zu 1., 2.+6.: Die Änderungen in § 7 (Altpapier) beziehen sich auf Standorte/Sammelstellen mit Abfallbehältern für Altpapier, die sich im öffentlichen Raum in der Innenstadt befinden und an denen häufig Abfälle daneben abgestellt oder gelegt werden. Dafür wurde dann in § 36 ein neuer Tatbestand als Ordnungswidrigkeit aufgenommen
Zu 3.: Die vorgenommene Änderung beinhaltet eine redaktionelle Korrektur, da der Bezug zu Absatz 4. fehlerhaft war.
Zu 4. u. 5.: Die Erhebung von Zwangsmitteln in § 35 bezog sich auf ein Gesetz, welches im Mai 2019 geändert wurde. Das ehemalige Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) heißt jetzt Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG). Inhaltliche Änderungen der entsprechenden Paragraphen, auf die sich die Satzung bezieht, ergaben sich jedoch nicht.
Finanzielle Auswirkungen: keine Anlagen: 4. Nachtrag zur Satzung über die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Göttingen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 16.12.2016
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