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Betreff: 4. Nachtrag über die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Göttingen
(Abfallwirtschaftssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:75-Göttinger Entsorgungsbetriebe   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Umweltdienste Vorberatung
26.11.2019 
25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Umweltdienste ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
13.12.2019 
25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der 4. Nachtrag zur Abfallwirtschaftssatzung wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

Begründung:

 

Zu 1., 2.+6.:

Die Änderungen in § 7 (Altpapier) beziehen sich auf Standorte/Sammelstellen mit Abfallbehältern für Altpapier, die sich im öffentlichen Raum in der Innenstadt befinden und an denen häufig Abfälle daneben abgestellt oder gelegt werden. Dafür wurde dann in § 36 ein neuer Tatbestand als Ordnungswidrigkeit aufgenommen

 

Zu 3.:

Die vorgenommene Änderung beinhaltet eine redaktionelle Korrektur, da der Bezug zu Absatz 4. fehlerhaft war.

 

Zu 4. u. 5.:

Die Erhebung von Zwangsmitteln in § 35 bezog sich auf ein Gesetz, welches im Mai 2019 geändert wurde. Das ehemalige Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) heißt jetzt Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG). Inhaltliche Änderungen der entsprechenden Paragraphen, auf die sich die Satzung bezieht, ergaben sich jedoch nicht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlagen:

4. Nachtrag zur Satzung über die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Göttingen

(Abfallwirtschaftssatzung) vom 16.12.2016

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abfallwirtschaftssatzung-2020_Anlage-1 (122 KB)      
 
 

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