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Beschlussvorschlag:
Die Wirtschaftspläne für das Geschäftsjahr 2020 der Unternehmen und Einrichtungen der Stadt Göttingen werden zur Kenntnis genommen.
Die Zieldefinitionen der städtischen Unternehmen und Einrichtungen, die in den Wirtschaftsplänen für das Jahr 2020 aufgeführt sind, werden zur Kenntnis genommen. Begründung:
Zur Unterrichtung des Rates werden die bereits beschlossenen Wirtschaftspläne der städtischen Unternehmen, an denen die Stadt mit mindestens 50 % beteiligt ist, als Anlage 1 zur Verfügung gestellt. Je Wirtschaftseinheit sind die Zieldefinitionen für das Wirtschaftsjahr 2020 in den jeweiligen Fassungen, wie sie in den Wirtschaftsplänen von den Gremien beschlossen worden sind, zu Beginn der Darstellung der jeweiligen Wirtschaftsplanung vorangestellt worden.
Die Jahresabschlüsse 2019 der Gesellschaften, Beteiligungen und Eigenbetriebe etc. sind noch nicht abschließend erstellt, die Jahresabschlüsse 2018 wurden im Kalenderjahr 2019 behandelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen in finanzieller Hinsicht ergeben sich aus der Ausführung der Wirtschaftspläne, auch in Bezug zum städtischen Haushalt. Auf die hierzu beigefügte Anlage 2, die die Zahlungsbeziehungen zwischen Kernhaushalt und den städtischen Unternehmen und Einrichtungen zeigt, wird verwiesen. Anlagen:
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