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Beschlussvorschlag:
Der Satzung über die Unterbringung wohnungsloser Menschen in der Stadt Göttingen, der Nutzungsordnung der Unterkünfte für wohnungslose Menschen der Stadt Göttingen und der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Unterkünfte für wohnungslose Menschen der Stadt Göttingen einschließlich der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Satzung über die Unterbringung von wohnungslosen Menschen und die entsprechende Nutzungsordnung aus 2012 wurde redaktionell angepasst und ergänzt.
Im Verwaltungsausschuss am 11.11.2019 wurde folgenden Veränderungen zugestimmt:
Die Gebührenkalkulation für die Ermittlung der Gebühren in der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Unterkünfte für wohnungslose Menschen der Stadt Göttingen“ ist in die Beschlussempfehlung aufzunehmen.
Aufgrund eines Fehlers wurde im § 3 der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Unterkünfte für wohnungslose Menschen der Stadt Göttingen“ eine falsche Gebühr genannt. Lt. Gebührenkalkulation ist ein Nutzungsgebühr in Höhe von gerundet 260,- EUR zu Grunde zu legen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Rahmen der Bewirtschaftung des Obdachlosenbudgets wird es zu Änderungen auf der Einnahmeseite kommen, die augenblicklich nicht beziffert werden können.
Anlagen:
(Stand nach Verwaltungsausschuss 11.11.2019)
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