![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Entgeltordnung der Stadt Göttingen für die Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Die als Anlage 2 beigefügten Erläuterungen zur Entgeltberechnung 2020 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Seit 2014 werden für die Einleitung von Grundwasser aus Grundwassersanierungen sowie die Einleitung von ständig vorgereinigtem Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen zur zentralen Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung Entgelte und keine Gebühren mehr erhoben. Grund dafür ist, dass es sich bei diesen Einleitungen um einrichtungsfremde Leistungen handelt. Einrichtungsfremde Leistungen sind Leistungen, die sich von der normalen Einleitung von Regen- und Schmutzwasser in das öffentliche Kanalnetz abheben. Alle auf die einrichtungsfremden Leistungen entfallenden Kosten und Erlöse sind aus der Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühren auszugliedern. Die Entgelttatbestände werden in der neuen Entgeltordnung gegenüber der bisherigen Entgeltordnung, die vier Entgelttatbestände enthielt, entsprechend dem Maß der Inanspruchnahme zu zwei Entgelttatbeständen zusammengefasst. Die Kalkulation hat folgende Entgelte ergeben:
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die vorgeschlagenen Entgelte werden die Kosten der Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen gedeckt.
Anlagen:
Anlage 1: Neufassung der Entgeltordnung der Stadt Göttingen für die Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung
Anlage 2: Erläuterungen zur Entgeltberechnung 2020
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |