![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der 4. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung vom 16.12.2016 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Die als Anlage 2 beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2020 (Abfallentsorgung, BVA Königsbühl) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Gebührenbedarfsrechnungen führen zu folgenden Ergebnissen:
Erläuterung zu den Satzungsänderungen (Anlage 1): Zu 1 - 4.: Anpassung der Gebührensätze aufgrund der Gebührenbedarfsrechnung
Erläuterungen zur Gebührenentwicklung (Anlage 2): Die Gebührenanpassung für Restabfallbehälter und Biotonnen ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass
Ursächlich für die Gebührenanpassung für längere Transportwege sowie für die Aufstellung, Einziehung und Austausch von Abfallbehältern sind aufgrund der Tarifentwicklung höhere Personalkosten. Die Anpassung der Entsorgungsgebühren für Anlieferungen zur MBA Südniedersachsen berücksichtigt höhere Kosten beim Abfallzweckverband. Die Anpassung der Entsorgungsgebühren für Anlieferungen zu den vom Landkreis Göttingen betriebenen Deponien Breitenberg und Dransfeld berücksichtigt die an den Landkreis Göttingen zu zahlenden höheren Ablagerungskosten. Die Anpassung der Containergebühren berücksichtigt neben höheren Personalkosten auch höhere allgemeine Fuhrparkkosten. Die Gebühren für die Anlieferung mineralischer Bauabfälle zur BVA Königsbühl können als Ergebnis der Gebührenbedarfsrechnung unverändert bleiben. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die vorgeschlagenen Gebührensätze werden die Kosten der öffentlichen Einrichtung gedeckt.
Anlagen:
Anlage 1: 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Göttingen (Abfallgebührensatzung)
Anlage 2: Erläuterungen zur Kalkulation 2020
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |