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Beschlussvorschlag:
Die 3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Die als Anlage 2 beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2020 (Straßenreinigung Sommerdienst + Winterdienst) werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Begründung:
Gebührenentwicklung 2020: Die Gebührenbedarfsrechnungen 2020 für die Straßenreinigung führen zu folgenden Ergebnissen:
Die jährliche Straßenreinigungsgebühr für den Sommerdienst beträgt ab 01.01.2020 je Meter Frontlänge in der Die Anzahl der Reinigungsklassen bleibt gegenüber 2019 unverändert.
Die jährliche Straßenreinigungsgebühr für den Winterdienst beträgt ab 01.01.2020 je Meter Frontlänge in der Die Anzahl der Winterdienstklassen bleibt gegenüber 2019 unverändert. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die vorgeschlagenen Gebührensätze werden die Kosten der öffentlichen Einrichtung gedeckt.
Die durch den städtischen Haushalt zu tragenden Kosten betragen, bezogen auf das Jahr 2020 (gerundet): Anlagen:
Anlage 1: 3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung
Anlage 2: Erläuterungen zur Kalkulation 2020:
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