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Beschlussvorschlag:
Der 7. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen der Stadt Göttingen (Kanalbenutzungsgebührensatzung) vom 10.12.2010 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Die als Anlage 2 beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2020 (Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Gebührenbedarfsrechnung 2020 für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung führt gegenüber dem Vorjahr zu folgenden Gebühren:
- unverändert -
- Senkung - Finanzielle Auswirkungen:
Durch den vorgeschlagenen Gebührensatz werden die Kosten der öffentlichen Einrichtung gedeckt.
Anlagen:
Anlage 1: 7. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen der Stadt Göttingen (Kanalbenutzungsgebührensatzung)
Anlage 2: Erläuterungen zur Kalkulation 2020
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