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Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücks-abwasseranlagen) vom 06.12.1985 bleibt unverändert.
Die als Anlage beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2020 (Grundstücksabwasseranlagen) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Gebührenbedarfsrechnung 2020 für Grundstücksabwasseranlagen führt gegenüber dem Vorjahr zu unveränderten Gebühren.
Die Gebühr beträgt unverändert 42,90 €/cbm.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch den vorgeschlagenen Gebührensatz werden die Kosten der öffentlichen Einrichtung gedeckt.
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