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Betreff: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen) vom 06.12.1985:
Gebührenkalkulation 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:75-Göttinger Entsorgungsbetriebe   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Umweltdienste Vorberatung
26.11.2019 
25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Umweltdienste ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
13.12.2019 
25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücks-abwasseranlagen) vom 06.12.1985 bleibt unverändert.

 

Die als Anlage beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2020 (Grundstücksabwasseranlagen) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

Die Gebührenbedarfsrechnung 2020 für Grundstücksabwasseranlagen führt gegenüber dem Vorjahr zu unveränderten Gebühren.

 

Die Gebühr beträgt unverändert 42,90 €/cbm.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch den vorgeschlagenen Gebührensatz werden die Kosten der öffentlichen Einrichtung gedeckt.

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Erläuterung zur Kalkulation 2020 Grundstücksabwasseranlagen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kalk-GAA-2020_Allris-Anlage-1_Gebührenbedarfsrechnung (1457 KB)      
 
 

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