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Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Haushaltsmittel und Personalstellen für die Umsetzung sind nicht etatisiert. Begründung:
Einleitung: Mit dem Masterplan 100% Klimaschutz hat sich die Stadt Göttingen das Ziel gesteckt, bis 2050 annähernd klimaneutral zu sein. Die aktuellen Zahlen der Energie- und Treibhausgasbilanz für das Jahr 2018 zeigen allerdings, dass dieses Ziel mit dem bisherigen Reduktionstempo deutlich verfehlt wird. In den vergangenen 29 Jahren wurden erst knapp 29% Reduktion erreicht, sodass in den verbleibenden 31 Jahren die restlichen knapp 70% Treibhausgasemissionen eingespart werden müssen. Bei einer linearen Trendfortschreibung würde Göttingen erst Ende des Jahrhunderts treibhausgasneutral. Deshalb sind erhebliche Anstrengungen in allen klimarelevanten Sektoren nötig, die mit einem gesellschaftlichen und ökonomischen Transformationsbedarf verbunden sind. Die Produktziele sehen im Verkehrsbereich (Fachbereich 61) in Bezug auf das Thema Parken Folgendes vor (Produkt „Planung der Verkehrsinfrastruktur“): „Verbesserung der Parksituation für die Bewohner durch Ausweisung von weiteren Anwohnerparkbereichen bis in die Zone III u.a. im unteren Ostviertel.“ Die Verwaltung erreichen zahlreiche Beschwerden der Bewohner*innen des Ostviertels über den bestehenden Parkdruck, den Parksuchverkehr sowie die einhergehenden Beeinträchtigungen des Fußverkehrs durch zugeparkte Gehwege und Knotenpunkte. Zudem gibt es einen noch nicht bearbeiteten Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2013 mit dem Titel „Parkraummanagement im unteren Ostviertel“, der verkehrsplanerische Themen wie die Ausweitung von Carsharing-Stationen sowie die Schaffung von sicheren Querungsstellen im Gebiet beinhaltet; insbesondere aber auch die Sicherstellung von Parkmöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner im unteren Ostviertel als Ziel formuliert. Bestandteil des Antrags ist bereits eine mögliche Abgrenzung für die Ausweitung der städtischen Parkraumbewirtschaftung in das untere Ostviertel. Parkraumkonzeptstudie: Das Parkraummanagement mit dem Instrument der Parkraumbewirtschaftung ist ein wichtiges und effizientes Steuerungselement in der kommunalen Verkehrsplanung. Durch die Steuerung des Parkraumangebotes im Hinblick auf Menge, Zugänglichkeit, und Kosten sollen das Parkverhalten selbst, der Parksuchverkehr, die Verkehrsnachfrage und Verkehrsmittelwahl (zugunsten der Verkehrsmittel des Umweltverbundes) beeinflusst werden. Der in der Abbildung 1 der Anlage dargestellte Bereich der Göttinger Oststadt weist hinsichtlich des ruhenden Verkehrs erhebliche Defizite auf. Neben der Nutzung durch die Bewohner*innen ist das Gebiet geprägt durch eine Vielzahl an „gebietsfremden“ Verkehren/Fremdparkern, deren Ziele die umliegenden Einrichtungen wie z.B. die Arnoldi-Schule oder die nah gelegene Innenstadt sind und die ihre Fahrzeuge in den umliegenden unbewirtschafteten Straßen abstellen. Insbesondere der Fußverkehr wird durch zugeparkte Gehwege und Kreuzungsbereiche stark beeinträchtigt. Sicherheitsbeeinträchtigungen durch fehlende Sichtbeziehungen sind die Folge. Um die Wohnquartiere zu entlasten, wurde aufbauend auf einer Parkraumkonzeptstudie ein Parkraumbewirtschaftungskonzept für den Untersuchungsraum erarbeitet. Ein Parkraumbewirtschaftungskonzept soll im Ergebnis festlegen, in welchen Straßen des zu betrachtenden Gebietes der öffentliche Straßenraum zukünftig zu bewirtschaften ist. Dabei gilt es für die Stellplätze in den einzelnen Straßen festzulegen, ob sie als Sonderparkberechtigung für die Bewohner*innen, als gebührenpflichtige Stellplätze (mit Parkscheinautomaten) oder als Mischparkbereiche (Bewohnerparken + gebührenpflichtiges Parken) auszuweisen sind. Bei der Festlegung gilt es zu beachten, dass nach den Verwaltungsvorschriften zu § 45 StVO der für Bewohner*innen vorzuhaltende Parkraum mengenmäßig zu begrenzen ist, um auch Nichtbewohner*innen (z.B. Besuchende) das Parken, zumindest für einen kurzen Zeitraum, zu ermöglichen. So dürfen im Zeitraum werktags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr maximal 50% des zur Verfügung stehenden Parkraums für Bewohner*innen reserviert werden. Die für die Göttinger Oststadt durchgeführte Parkraumkonzeptstudie setzte sich zusammen aus:
- die im Untersuchungsgebiet gemeldeten Parkende - sonstige Parkende aus Göttingen - Parkende von außerhalb
Ergebnis der Parkraumkonzeptstudie: Die oben beschriebene Parkraumkonzeptstudie hat gezeigt, dass das Angebot an Parkplätzen im Untersuchungsgebiet nicht zu allen Tageszeiten in den betrachteten Teilabschnitten ausreichend ist. Insbesondere in der Mittagsspitze ist ein ausreichendes Angebot an Stellplätzen für Bewohner*innen nicht gegeben. In den innenstadtnahen Gebiet besteht eine Nutzungskonkurrenz zwischen den Bewohner*innen und den Nutzenden der in dem Gebiet befindlichen Ziele wie Schulen und Einrichtungen für Kleinkinder und Senioren sowie der in den Innenstadt gelegenen Ziele. Ziel des Parkraumkonzeptes: Oberstes Ziel des Parkraumkonzeptes in der Göttinger Oststadt ist es, eine erhebliche Entlastung der Straßenräume in den Wohnquartieren vom ruhenden Verkehr herbeizuführen. Nur hierdurch kann eine Reduzierung des Gehwegparkens und dadurch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Verkehrssicherheit für die schwachen Verkehrsteilnehmer*innen realisiert werden. Der neu zu bewirtschaftende Bereich ist dabei so festzulegen, dass eine Verdrängung von Verkehren in benachbarte, nicht bewirtschaftete Bereiche eher unattraktiv ist und in diesen Gebieten somit kein Kapazitätsproblem hinsichtlich Parkraum entsteht. Eine Parkscheibenregelung in dem untersuchten Gebiet, wie in der Anliegerversammlung am 12. November 2019 vereinzelt vorgeschlagen, ist aus Sicht der Verkehrsplanung nicht zielführend, da hierdurch keine Veränderungen hinsichtlich des vorherrschenden Parkdrucks erzielt werden kann. Für die Überwachung der Parkraumbewirtschaftung ist zusätzliches Personal erforderlich, welches nur bei zusätzlichen Einnahmen wirtschaftlich tätig werden kann. Durch Verknappung des frei verfügbaren Parkraumangebots soll gleichzeitig der Umstieg auf den ÖPNV und das Fahrrad unterstützt werden. Die Erreichbarkeit der örtlichen Nutzungen soll besonders für mobilitätseingeschränkte Personen, aber auch für den allgemeinen Kundenverkehr durch die Reduzierung von Dauerparkern verbessert werden. Bewirtschafteter Parkraum sollte möglichst in der Nähe der entsprechenden Nutzungen für Besucher*innen verfügbar gemacht werden, wobei die Bereitstellung des knappen verbleibenden Parkraums für die örtlichen Bewohner*innen sicherzustellen ist. Parkraumkonzept: Das Parkraumkonzept sieht vor, weite Teile des Untersuchungsgebietes als Mischparken (Bewohnerparken und Parkscheinautomaten) und Bewohnerparken (ohne Parkscheinautomaten) auszuweisen. Eine genaue Darstellung der Mischgebiets- und Bewohnerparkbereiche ist der Abbildung 4 zu entnehmen. Das neue zu bewirtschaftende Gebiet wurde großflächig gewählt, um Verdrängungseffekte/Problemverlagerungen in angrenzende (unbewirtschaftete) Straßenzüge zu vermeiden und das Ziel, Parksuchverkehre zu reduzieren und Parkchancen für Bewohner*innen und Kunden/Besucher*innen zu verbessern, zu erreichen. In den als Bewohnerparkbereiche ausgewiesenen Straßen stellen nach Einschätzung der Verwaltung wenig Fremdparker ihr Fahrzeug ab, so dass das Aufstellen von Parkscheinautomaten hier nicht zweckmäßig wäre. Zudem sollen diese vorwiegend kleineren Wohnstraßen durch die Deklarierung als Bewohnerparkbereiche vor entsprechendem Parksuchverkehr geschützt werden. Mit dem Parkraumbewirtschaftungskonzept soll neben einer vermehrten Nutzung des Busverkehrs und des Fahrrades (u.a. durch Schüler*innen, Mitarbeiter*innen und Besucher*innen) für die Bewohner*innen des Gebietes die Möglichkeit geschaffen werden, in zumutbarer Nähe zur Wohnung einen geeigneten Stellplatz zu finden. Neben einer Reduzierung des Parkdrucks verringert sich dadurch auch im Sinne der Luftreinhaltung bzw. allgemein der städtischen Klimaschutzziele der Parksuchverkehr. Im untersuchten Gebiet befindet sich die Arnoldi-Schule (BBS1), die vornehmlich von auswärtigen Schüler*innen besucht wird. Vielfach sind schon heute Anbindungen an den ÖPNV vorhanden, die allerdings aus Gründen der Fahrzeitersparnis, des Komforts und ggf. der Unkenntnis über das bestehende ÖPNV-Angebot nicht genutzt werden. Eine Bewirtschaftung des Parkraums im Schulumfeld kann ggf. einen Abwägungsprozess zwischen Komfort und finanziellem Aufwand zur Folge haben und zur Entlastung der angespannten Situation im Ostviertel führen. Der vorhandene Parkdruck im gesamten Ostviertel und insbesondere im Schulumfeld der Arnoldi-Schule bedingt dem Handlungsbedarf zum Schutz der Bewohner*innen. Sonderregelungen wie Ausnahmegenehmigungen für Schüler*innen zum Parken innerhalb eines bewirtschafteten Bereichs sind gesetzlich nicht möglich. Auch unter Berücksichtigung der klima- und verkehrspolitischen Ziele ist der Verwaltung der Umstieg der Einpendelnden (unter anderem die Schüler*innen) auf den ÖPNV ein großes Anliegen. In einem gemeinsamen Termin am 13. Januar 2020 hat die Verwaltung dem Landkreis empfohlen, ein Mobilitätskonzept für die Berufsschulen zu erarbeiten, um die klimapolitischen Ziele zu forcieren und eine Gesundheitsförderung zu erwirken. Beteiligung Am 12. November 2019 hat eine Anliegerinformation stattgefunden, an dem das Konzept vorgestellt wurde. Seitens der Anwesenden wurde die angespannte Parkraumsituation bestätigt und auf das derzeit praktizierte Gehwegparken mit den einhergehenden Beeinträchtigungen für den Fußverkehr hingewiesen. Auch die besonderen Bedürfnisse der Schüler*innen der Arnoldi-Schule wurden erwähnt. Hinsichtlich der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung konnte nach kontroverser Diskussion kein einheitliches Meinungsbild bei den Beteiligten festgestellt werden. Die Verwaltung ist gemeinsam mit dem Landkreis, der Arnoldi-Schule (BBS1), der GöVB und dem ZVSN im Gespräch, um über Lösungen für die Schüler*innen zu diskutieren. Seitens der Arnoldi-Schule wurden die Wohnortdaten ermittelt, um hiermit gemeinsam mit dem Landkreis und dem ZVSN sowie der GöVB die möglichen Umsteigebeziehungen aufzuzeigen, vorhandene Bereiche mit Defiziten in der ÖPNV-Anbindung herauszustellen und die Möglichkeiten der Verbesserung auf diesen Relationen zu eruieren. Die Ergebnisse wurden anhand einer Grafik mit Darstellung der ÖPNV-Anbindung (siehe Anlage) am 28. September gemeinsam diskutiert. Es wurde aufgezeigt, dass es für den Großteil der Schüler*innen, die derzeit die BBS1 besuchen, möglich ist, den ÖPNV als Direktverbindung Richtung Bahnhof/ZOB zu nutzen. Für Schüler*innen aus Bereichen ohne direkten ÖV-Anschluss besteht die Möglichkeit, zu nahe gelegenen Haltestellen im Umland zu fahren, um dort das Auto abzustellen und mit dem ÖPNV nach Göttingen zu gelangen. Es wurden die Verbindungen zum ZOB aufgezeigt. Von hier können die Schüler*innen zu Fuß, mit dem Rad oder den Stadtbuslinien zur BBS1 gelangen. Mit den Linien 71/72 besteht eine Direktverbindung im 30-Minuten-Takt zur BBS1, die auch den Schützenplatz anbindet und Pendler*innen von dort erschließt. Zusätzlich fährt die Linie 21 im 30-Minuten-Takt über den Bahnhof zur Leibnizstraße. Für Pendler*innen aus den östlichen Regionen besteht die Möglichkeit, das Auto auf dem vorhandenen Parkplatz an der Haltestelle Rohns abzustellen und mit der Linie 50 zur BBS1 zu gelangen. Die Erschließung der BBS1 von den Parkplätzen Schützenplatz und Rohns ist in der beigefügten Anlage dargestellt. In Hinblick auf den Komfortverlust im Vergleich zu der Bestandsituation sieht die Schule eine Parkraumbewirtschaftung weiterhin kritisch. Hier bestehen Befürchtungen, die Schüler*innen könnten zu andere Berufsschulen abwandern. Weiteres Vorgehen: Verwaltung und Politik müssen eine Abwägung zwischen den bestehenden täglich vorherrschenden Beeinträchtigungen der Bewohner*innen des Ostviertels und der bei Konzeptumsetzung in Zukunft schwierigeren Situation der Schüler*innen der Arnoldi-Schule vornehmen. Auch die nachfolgend aufgeführten finanziellen Auswirkungen sind bei der Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Sofern der Rat eine Konzeptumsetzung beschließt, wäre als nächster Schritt die Ausschreibung der Parkscheinautomaten vorzunehmen, damit eine Anordnung in 2022 erfolgen kann. Die erforderlichen Haushaltsmittel wären entsprechend einzustellen. Das Produktziel „Verbesserung der Parksituation für die Bewohner durch Ausweisung von weiteren Anwohnerparkbereichen bis in die Zone III u.a. im unteren Ostviertel“ sieht die Verwaltung mit der Parkraumkonzeption für die Oststadt als erbracht. Der am 28.01.2020 von der SPD-Ratsfraktion eingebrachte Antrag „Keine heimliche Schulgebühr für Arnoldi-Schüler!“ wird als abgearbeitet beurteilt. Finanzielle Auswirkungen:
Eine grobe Schätzung ergibt für das geplante neue Bewirtschaftungsgebiet einen Bedarf von etwa 100 Parkscheinautomaten (PSA). Auf Grundlage der zuletzt erfolgten Beschaffungen muss inklusive bauliche Herrichtung und technische Installation mit Investitionskosten von rund 1,0 Mio. € gerechnet werden, die bisher im Investitionsprogramm nicht enthalten sind und zusätzlich bereitgestellt werden müssten. Die Umlage der Beschaffungskosten inkl. bauliche und technische Bereitstellung auf die Abschreibungsdauer sowie die notwendigen Unterhaltungs- und Personalkosten beim Fachbereich Finanzen führen bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Ostviertel zu einer zusätzlichen jährlichen Haushaltsbelastung im Ergebnishaushalt von rund 200 T€. Zudem müssten für die Umsetzung und Überwachung im Fachbereich Ordnung drei neue Stellen geschaffen werden (1 Stelle beim Fachdienst Straßenverkehr, 2 Stellen beim Fachdienst Stadtordnungsdienst). Zur Gegenfinanzierung würden Parkgebühren erzielt, die – bei Beibehaltung der heutigen Parkgebührenhöhe - jedoch aufgrund der Erfahrungen in anderen Bereichen (zuletzt Nordstadt) bei einer relativ geringen Auslastung den Mehrbedarf nicht kompensieren werden. Hinzu kommen noch nicht bezifferbare Erträge aus dem Bereich Bewohnerparken, die bei der aktuellen Gebührenhöhe für Bewohnerparkausweise in Höhe von 30,70 € pro Jahr insgesamt eher gering ausfallen werden. Bei diesen Annahmen könnte die Einführung der Bewirtschaftung - rein fiskalisch betrachtet - zu einer dauerhaften Mehrbelastung des städtischen Haushalts führen. Anlagen:
Lagepläne Parkraumkonzeptstudie Lageplan ÖPNV-Anbindung zum Bahnhof/ZOB Lageplan Erschließung BBS1 von den Parkplätzen Schützenplatz und Rohns
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