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Betreff: Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:75-Göttinger Entsorgungsbetriebe   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Umweltdienste Vorberatung
26.11.2019 
25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Umweltdienste ungeändert beschlossen   
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Vorberatung
03.12.2019 
- geänderter Sitzungssaal - 25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten und Feuerwehr ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
13.12.2019 
25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

Begründung:

 

Nach § 13 der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen und durch den Rat zu beschließen.
Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 17 EigBetrVO) wird mit dem Wirtschaftsplan vorgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufgrund des geplanten Jahresgewinnes i.H.v. 3.935 TEUR ist die Abführung der Eigenkapitalverzinsung für das Wirtschaftsjahr 2020 (3.175ˆTEUR) an den städtischen Haushalt im Wirtschaftsjahr 2021 nach Feststellung des Jahresabschlusses 2020 möglich.

Anlagen:

 

Anlage 1: Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage-1 (1378 KB)      
 
 

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