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Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung:
Nach § 13 der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen und durch den Rat zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund des geplanten Jahresgewinnes i.H.v. 3.935 TEUR ist die Abführung der Eigenkapitalverzinsung für das Wirtschaftsjahr 2020 (3.175ˆTEUR) an den städtischen Haushalt im Wirtschaftsjahr 2021 nach Feststellung des Jahresabschlusses 2020 möglich. Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe
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