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In der Ausschuss-Sitzung v. 09.05.2019 ist die Verwaltung aufgefordert worden, ein externes Rechtsgutachten zur Frage möglicher Vertragsstrafen im Zusammenhang mit dem Vollzug des seinerzeitigen Städtebaulichen Vertrages zum ehem. IWF-Areal beizubringen.
Diese gutachterliche Stellungnahme liegt nunmehr vor.
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