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Betreff: 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2017 "Photovoltaikanlage am Lappenberg"
-Satzungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Weende/Deppoldshausen Anhörung
13.06.2019 
21. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Weende/Deppoldshausen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Anhörung
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Entscheidung
20.06.2019 
42. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
21.06.2019 
22. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag: 

 

  1. Die zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2017 „Photovoltaikanlage am Lappenberg“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.

 

  1. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2017 „Photovoltaikanlage am Lappenberg“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.

 

  1. Geltungsbereich:

 

Der Änderungsbereich liegt im nördlichen Stadtgebiet von Göttingen. Im Norden grenzt die Bundesstraße B 3, im Osten die Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG, im Süden der Betriebshof der Stadt Göttingen und im Westen die Straße „Im Rinschenrott“, an der gegenüber die Abwasserreinigungsanlage der Stadt Göttingen liegt, an.

 

 

Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:2000.

 

Begründung:

 

Planungsanlass:

 

Die Stadtwerke Göttingen AG hat sich die Nachhaltigkeit zum Unternehmensziel gemacht. Das Unternehmen strebt innerhalb seines Versorgungsgebiets (Stadt Göttingen sowie Landkreis Göttingen) den Ausbau erneuerbarer Energien als zukünftige primäre Energieträger an. Ebenfalls wird die Steigerung der Energieeffizienz angestrebt. 

Im Rahmen dieses Zieles beabsichtigt die Stadtwerke Göttingen AG auf der ehemaligen Altdeponie Lappenberg eine Photovoltaik-Freilandanlage zu errichten. Die erzeugte Energie wird in das öffentliche Stromnetz des Netzbetreibers Energie Netz Mitte GmbH eingespeist.

Für die Zulassung der „PV-Anlage am Lappenberg“ wird ein Bebauungsplan gem. § 2 BauGB aufgestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Sondergebietes gem. des § 11 BauNVO geschaffen und eine städtebaulich geordnete Entwicklung gewährleistet werden.  Gemäß den genannten Zielen des Bebauungsplanes wird das Plangebiet Altdeponie Lappenberg als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik) festgesetzt (vgl. Allris-Vorlage FB61/1684/19).

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im „Normalverfahren“ gem. § 2 BauGB. Parallel dazu erfolgt eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes 2017, da der derzeitig rechtgültige Flächennutzungsplan in dem Geltungsbereich eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Altablagerung darstellt.

Aus dieser Darstellung lässt sich der aufzustellende Bebauungsplan nicht im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Entwicklungsgebot) entwickeln. Dem entsprechend ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes 2017 erforderlich.

 

 

Bisheriges Verfahren:

 

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im „Normalverfahren“ gem. § 2 BauGB mit Umweltbericht, Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie Schaffung eines entsprechenden Ausgleichs.

Parallel dazu erfolgt eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes, da der derzeitig gültige Flächennutzungsplan in dem Geltungsbereich eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Altablagerung darstellt. Aus dieser Darstellung ließe sich der aufzustellende Bebauungsplan nicht im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Entwicklungsgebot) entwickeln. Dem entsprechend ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen (vgl. Allris-Vorlage FB61/1582/18).

 

Aufstellungsbeschluss

Der Aufstellungsbeschluss wurde durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen am 24.09.2018 (vgl. Allris-Vorlage-Nr. FB61/1582/18) gefasst. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt am 05.10.2018. Mit Fassung der o.g. Beschlüsse erfolgte der Auftrag an die Verwaltung das erforderliche Verfahren mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Die Behörden wurden mit Schreiben vom 28.09.2018 zur Stellungnahme aufgefordert. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung. Die Planunterlagen wurden in der Zeit vom 08.10.2018 bis 19.10.2018 zur Information öffentlich ausgelegt. Zusätzlich fand ein Anhörungstermin am 16.10.2018 im Raum 1118 des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz, Göttingen, statt.

 

Auf Grundlage der bis dahin im Verfahren gewonnenen Erkenntnisse wurde der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2017 „Photovoltaikanlage am Lappenberg“ erarbeitet.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wurde durch den Verwaltungsausschuss am 25.02.2019 beschlossen (vgl. Allris-Vorlage FB61/1639/19). Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgte gemäß Bekanntmachung am 06.03.2019 vom 18.03.2019 bis 18.04.2019. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.03.2019 beteiligt.

 

 

Abwägung der Stellungnahmen / Bescheidung der Anregungen

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegungen wurden seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht.

 

Im Zeitraum der Auslegung sind seitens der beteiligten Träger öffentlicher Belange und sonstigen Verbände 6 Stellungnahmen eingegangen von denen sich jedoch keine Hinweise oder Anregungen auf die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2017 „Photovoltaikanlage am Lappenberg“ beziehen. 

 

 

Änderungen zum Satzungsbeschluss

 

Nach Prüfung und Abwägung, der während der Auslegung eingegangen Stellungnahmen, ergaben sich keine Änderungen der Festsetzungen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2017 „Photovoltaikanlage am Lappenberg“. Daher kann die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden.

 

In der Begründung zum Flächennutzungsplan wurden kleinere Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen, welche aus Hinweisen oder Anregungen der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Göttingen – Weende Nr. 62 „Photovoltaikanlage am Lappenberg“ resultieren oder einer deutlichen Darstellung von Sachverhalten dienen (Abstand Baugrenze zur CEF-Maßnahme der Eidechse von 3,00 m). Diese Anpassungen sind in der Begründung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2017 „Photovoltaikanlage am Lappenberg“ entsprechend gekennzeichnet. Es handelt sich nicht um Änderungen oder Ergänzungen, welche gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung erfordern.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

X Nein

 

 siehe Anlage

 

 

Im Rahmen einer Planungskostenvereinbarung werden die Kosten für das Planverfahren sowie die Kosten der Kompensationsmaßnahme den Investor, Stadtwerke Göttingen AG, übertragen.

 

Anlagen:

 

-          Abwägungstabelle (öffentlich)

-          Auszug der Planzeichnung

-          Begründung

-          Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen*

-          Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (öffentlich)*

 

 

*) aufgrund des Umfanges der Anlage ist diese der Druckversion nicht beigefügt, sondern steht beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung sowie im Ratsinformationssystem Allris zur Einsichtnahme zur Verfügung.

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abwaegungstabelle_FNP_20190513 (132 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich PV_Lappenberg_FNP_A4_20190513 (500 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich PV_Rinschenrott_FNP__20190513 (1789 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich PV_Goe_Lappenberg_FNP_Planung_20190513 (1046 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Stellungnahmen TÖB 3 Änd FNP gem 4(2) BauGB (232 KB)      
 
 

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