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HINWEIS: Änderungen ggü. der Ursprungsvorlage sind kursiv sowie farbig markiert. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Überarbeitung der Stellungnahme ist diese ergänzend im Änderungsmodus als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Göttingen lehnt den vom Vorhabenträger vorgeschlagenen westlichen Vorzugstrassenkorridor entschieden ab. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen nimmt schließt sich der im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Trassenkorridorplanung des SuedLink erstellten Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis an. (Anlage 1).
Begründung:
Inhalt: Die Stadt Göttingen lehnt den Vorzugstrassenkorridor entschieden ab. Es gibt aus Sicht der Stadt Göttingen zahlreiche Argumente, die gegen den eingereichten Trassenkorridorvorschlag sprechen. Insbesondere würde eine Trassenführung mitten durch das Stadtgebiet die Siedlungsentwicklung des einzigen Oberzentrums in Südniedersachsen maßgeblich beeinträchtigen. So tangiert der vorgeschlagene Trassenkorridor das westliche Siedlungsgebiet Göttingens erheblich, vor allem in Hetjershausen, wo sich weite Teile des Ortsteils innerhalb des Korridors befinden. Auch Elliehausen, Groß Ellershausen und Esebeck sind betroffen. Außerdem fordert die Stadt Göttingen eine sachgerechte und nachvollziehbare Abwägung im Vergleich der Trassenkorridore. Hierzu wurden gemeinsam mit dem Werra-Meißner-Kreis die Büros OECOS und Geonik mit der Prüfung der Antragsunterlagen auf Plausibilität sowie der Herausarbeitung der wesentlichen Raumwiderstände in den betreffenden Trassenkorridorsegmenten beauftragt. Hierbei wurden für den durch TenneT erstellten Trassenkorridorvergleich X07 mehrere Kritikpunkte herausgearbeitet, wie z.B. die unterschiedliche Gewichtung vergleichbarer Konfliktbereiche in der Gegenüberstellung der östlichen zur westlichen Korridorvariante. Diese wurden ebenfalls in die Stellungnahme übernommen und hieraus die Forderung nach einer Neubewertung der wesentlichen Konfliktbereiche abgeleitet. Diese Punkte bilden den zentralen Inhalt der Stellungnahme der Stadt Göttingen. Diese wurde von der Verwaltung in Abstimmung der betroffenen Fachbereiche formuliert und ist als Anlage beigefügt. Bei der Zusammenstellung und Kommunikation der Argumente agiert die Stadt Göttingen hier gemeinsam und in enger Abstimmung mit den Nachbarkommunen und -kreisen.
Planungsstand und Planverfahren Im Februar 2019 hat der Planungsträger TenneT TSO GmbH/Transnet BW Planunterlagen zur Bundesfachplanung veröffentlicht und bekannt gegeben, dass er der Bundesnetzagentur als zuständigen Genehmigungsbehörde den westlichen Trassenkorridor als Vorzugsvariante empfehlen wird. Dieser Trassenkorridor verläuft durch Göttinger Stadtgebiet. Bislang war der östliche Trassenkorridor die bevorzugte Variante. Die Bundesnetzagentur ist in ihrer Entscheidung nicht an den Vorschlag des Planungsträgers gebunden, sondern entscheidet erst nach Prüfung von Einwendungen, Hinweisen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit abschließend über den konkreten Korridor.
Das Verfahren zur Festlegung des Trassenkorridors für den SuedLink befindet sich derzeit in der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 NABEG. Bis zum 07.06.2019 haben von der Planung betroffene Gebietskörperschaften sowie Privatpersonen die Möglichkeiten, Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Die Stadt Göttingen macht hiervon Gebrauch und gibt aufgrund ihrer Betroffenheit von der Trassenplanung im westlichen Stadtgebiet eine Stellungnahme ab.
Im zweiten Halbjahr 2019 wird es einen Erörterungstermin geben. Der Abschluss der Bundesfachplanung wird für Ende diesen bzw. Anfang kommenden Jahres erwartet; als Ergebnis steht dann die Festlegung eines ca. 1.000 m breiten Trassenkorridors, welcher durchgängig von Brunsbüttel bzw. Wilster in Schleswig-Holstein über Grafenrheinfeld in Bayern bis Großgartach in Baden-Württemberg verläuft. Im anschließenden Planfeststellungsverfahren wird innerhalb dieses Korridors der grundstücksscharfe Verlauf der Leitung konkretisiert. Hier werden auch weitere Planungsdetails definiert wie bspw. Anzahl und genauer Verlauf der Kabel sowie die einzusetzende Verlegetechnik (Tunnelbauweise, offene Bauweise). Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlage:
Entwurf der Stellungnahme mit Stand vom 08.05.2019 in der finalen Fassung mit Stand vom 22.05.2019
Hinweis: Die Stellungnahme liegt derzeit nur im Entwurf vor, da die Ergebnisse extern vergebener Gutachten noch ausstehen. Die Stellungnahme stellt einen vorläufigen Bearbeitungsstand dar, wird jedoch inhaltsgleich mit der finalen Fassung sein. Die Einarbeitung dieser Ergebnisse und die Fertigstellung der Stellungnahme erfolgen so schnell wie möglich. Die Allris-Vorlage mit der finalen Fassung der Stellungnahme wird für die Gremienbeteiligung nachversandt. Die Stellungnahme in der finalen Fassung liegt vor und ist dieser Vorlage mit sämtlichen Anlagen beigefügt. Hinweise und Formulierungsvorschläge aus den o.a. OR-Sitzungen wurden soweit möglich berücksichtigt. |
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