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Beschlussvorschlag:
Mittel zur Bezuschussung der Stadthalle in Höhe von 550.000 Euro werden von der Investitionshaushaltsstelle „Wirtschaftsförderung; Investitionszuschuss für die Stadthalle“ mit der Investitionsnummer 2076030005 zur Verfügung gestellt. Der Sperrvermerk wird in dieser Höhe aufgehoben. Begründung:
Zur Eilbedürftigkeit Aufgrund der Zahlungsfristen der anstehenden Rechnungen kann ein Beschluss in der Ratssitzung am 17.05.2019 nicht abgewartet werden. Der Sperrvermerk in Höhe von 550.000 € muss kurzfristig aufgehoben werden.
Zum Inhalt Für die Sanierung der Stadthalle ist im Investitionshaushalt 2019/20 im Jahr 2019 ein Zuschuss der Stadt an den Eigenbetrieb Stadthalle in Höhe von 8,9 Mio. € vorgesehen. Von dieser Summe wurde ein Betrag i.H.v. 8 Mio. € mit einem Sperrvermerk versehen, um der Beratung des interfraktionellen Dringlichkeitsantrags „Sofortiger Sanierungsstopp und Neukonzeption der Stadthalle“ in den Ausschüssen für Kultur und Wissenschaft/Betriebsausschuss Stadthalle sowie Bauen, Planung und Grundstücke am 21.03.2019 und der endgültigen Entscheidung nicht vorzugreifen.
Auf Grundlage des Sanierungsbeschlusses aus dem Jahr 2017 wurden die Planungsleistungen für die Sanierung der Stadthalle und im geringfügigen Ausmaß Baumaßnahmen bereits im Jahr 2018 beauftragt. Die Planung befindet sich in der Entwurfsphase (Phase 3 gemäß HOAI), wobei parallel Teilleistungen späterer Phasen ebenfalls bereits bearbeitet werden bzw. wurden, wie z.B. der Erarbeitung der Baugenehmigung (Phase 4) oder Ausschreibungen für die Baustelleneinrichtung, Entsorgung, Schadstoffsanierung oder Teilabriss. Bauleistungen im Bereich der Baustelleneinrichtung wurde bereits beauftragt.
Bisher wurden Leistungen i.H.v. etwa 6 Mio. € (netto) beauftragt, die zum größten Teil jedoch erst nach tatsächlicher Erbringung der jeweiligen Leistung, also in den Jahren 2019 bis 2021 abfließen. Bis zum 14.03.2019 sind für die Sanierungsmaßnahme Rechnungen i.H.v. etwa 1,25 Mio. € (netto) bezahlt worden.
Aufgrund des Dringlichkeitsantrags zum Sanierungsstopp wurden allen Baumaßnahmen gestoppt und die Planungsleistungen gedrosselt. Derzeit werden nur noch der Bauantrag und die Entwurfsplanung fertiggestellt und an wenigen gezielt ausgewählten Ausschreibungen gearbeitet. Unabhängig davon müssen die eingegangenen Verpflichtungen derzeit sowieso entsprechend des Zahlungsplans vergütet werden.
Um die Liquidität des Eigenbetriebs Stadthalle zu gewährleisten und bestehende Verpflichtungen zu bedienen, besteht bis Mitte Juni 2019 ein weiterer Zuschussbedarf i.H.v. etwa 550.000 €, der sich aus folgender Abschätzung ergibt:
Stand des Stadthallenkontos am 01.01.2019 291.751,94 € I nvestitionszuweisungen der Stadt 900.000,00 € Einnahmen 16.250,76 € Bis Ende März entstandene Ausgaben - 889.356,41 €
Stand des Stadthallenkontos Ende März 318.646,29 €
Bis Mitte Juni zu erwartende Einnahmen 81.000,00 € Bis Mitte Juni zu erwartende Honorarkosten - 840.000,00 € Bis Mitte Juni zu erwartende sonstige Kosten - 97.000,00 € (Energie- und Betriebskosten, Entsorgung, Sicherung etc.)
Voraussichtlicher Stand des Stadthallenkontos Mitte Juni - 537.353,71 € Finanzielle Auswirkungen:
Nein
siehe Anlage
Die benötigten Mittel sind bei der Haushaltsstelle „Wirtschaftsförderung; Investitionszuschuss für die Stadthalle“ mit der Investitionsnummer 2076030005 vorhanden. Aus dieser Investitionsnummer waren bis jetzt 900.000 € an den Eigenbetrieb im Wesentlichen zur Begleichung von erbrachten Planungsleistungen ausgezahlt worden.
Der Sperrvermerk muss für weitere Mittel bis auf Weiteres in Höhe von zunächst 550.000 € aufgehoben werden. Weitere Freigaben würden – in Abhängigkeit von den Grundsatzbeschlüssen zur Stadthalle – notwendig werden. Anlagen:
keine |
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