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Beschlussvorschlag:
Begründung:
Am 12. Mai 2017 hat der Rat der Stadt Göttingen auf Grundlage des Sanierungskonzepts der Architektengruppe Wagener (AGW) beschlossen, die Stadthalle an ihrem Standort zu erhalten und zu sanieren. Das sich aus dem Sanierungskonzept ergebende Kostenvolumen wurde mit rd. 19,5 Mio. Euro beziffert.
Vorausgegangen sind umfangreiche Untersuchungen, Entscheidungsprozesse und Beteiligungsverfahren, die der Stadthalle den richtigen Standort und die richtige Ausrichtung als multifunktionales Veranstaltungshaus bescheinigen (Anlage 1 Chronologie der Beschlüsse und Anlage 2 IMKEM-Gutachten (Prof. Luppold) 2015).
Mittlerweile hat der über ein europaweites VgV-Verfahren beauftragte Generalplaner SSP die Planungen detailliert überarbeitet und vertieft; die daraus resultierende Kostenschätzung ergibt Gesamtkosten in Höhe von 29,5 Mio. Euro. Der Kostenanstieg ist zum großen Teil durch die Preissteigerungen im Baugewerbe, einen erhöhten Ansatz für Unvorhergesehenes, der Anpassung auf zukunftssichere Standards beispielsweise bei Bühnentechnik oder Fassadengestaltung und zahlreichen weiteren Maßnahmen begründet (Anlage 3 Kostenentwicklung von AGW 2016 zu SSP 2019).
Daraufhin wurde am 15.02.2019 ein interfraktioneller Antrag für einen sofortigen Sanierungsstopp gestellt. Damit müssten alle laufenden Planungen und Umsetzungen an und um die Stadthalle gestoppt werden. Eine „ergebnis- und standortoffene Neukonzeptionierung“ soll erfolgen. Der Antrag wurde in die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft/Betriebsausschusses der Stadthalle und des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke am 21.03.2019 überwiesen (Anlage 4 Dringlichkeitsantrag).
Die Verwaltung schlägt vor, die Arbeiten an der Stadthalle ohne weitere Unterbrechung in der geplanten Form fortzusetzen. Der Begriff „Sanierung“ umschreibt das Bauprogramm für die Stadthalle dabei nur sehr unzureichend. Tatsächlich handelt es sich bei dem Bauprogramm für die Stadthalle um eine Kernsanierung mit Neubauanteilen, also um die Herstellung eines einem Neubau gleichwertigen Gebäudes. Dies wird im Ergebnis zu einer attraktiven, gut ausgestatteten, multifunktional nutzbaren Stadthalle in einem attraktiven Umfeld führen. Besonderes Augenmerk ist dabei auch auf den Aspekt von Nachhaltigkeit und Synergien zu richten. Beton zählt zu den energieträchtigsten Baustoffen in der Herstellung und bei der Entsorgung. Die Betonfundamente und -wände der Stadthalle sind in einem guten Zustand und können umfangreich erhalten werden. Damit trägt die Kernsanierung auch zu Ressourcenschonung und Werterhalt guter Bausubstanz bei und vermeidet qualitativ unnötige Beseitigung und Entsorgung. Dies gilt im Übrigen auch für den Wiedereinbau der Fassadenkacheln. (Anlage 5 Qualität der Stadthalle nach Kernsanierung mit Neubauanteilen).
Bei einem Sanierungsstopp und Umschwenken auf einen Neubau müsste für die Kulturinstitutionen in Göttingen über einen Zeitraum von mindestens 7,5 Jahre mit erhöhten Zuschüssen etwa für GSO und Händel-Festspiele gerechnet werden. Zu befürchten ist auch ein Imageverlust insbesondere für die Händelfestspiele, die sich in harter Konkurrenz zu Halle und Karlsruhe behaupten müssen. Wechselnde und für die Festspiele weniger attraktive Spielorte können gerade bei dem überregionalen und internationalen Publikum zu Abwanderungen führen. Dem GSO drohen gleichfalls Verluste der Stamm-Abonnenten, die eine wichtige Planungsgröße für das Orchester sind. Bei den Lokhallen-Konzerten, bei denen beide Abo-Reihen zusammengelegt werden, ist dies bereits jetzt zu verzeichnen. Andere Spielorte haben eine deutlich geringere Kapazität, so dass Konzerte zweimal hintereinander bei gleichwohl geringerer Besucherzahl gegeben werden. Darüber hinaus muss davon ausgegangen werden, dass sich bei einem längeren Ausfall der Stadthalle überregionale Veranstalter von Göttingen dauerhaft wegorientieren. Neben den finanziellen Konsequenzen könnte Göttingen als Kultur- und Veranstaltungsort einen deutlichen Attraktivitäts- und Imageverlust erleiden (Anlage 6 Auswirkungen auf Kulturinstitutionen Göttingen).
Im Folgenden werden die Varianten „Sanierungsstopp und Neukonzeption“ und „Fortführung der Sanierung“ skizziert und in ihren jeweiligen finanziellen und zeitlichen Eckdaten dargestellt.
Sanierungsstopp und Neukonzeption
Fortführung der Kernsanierung mit Neubauelementen
Zeitplan (Anlage 7 Darstellung der Entscheidungspfade – Zeitbedarf)
Bei Weiterführung der Sanierung kann die Stadthalle Ende 2021 wieder in Betrieb genommen werden (eingerechnet ist hier bereits ein Verzug von mindestens drei Monaten durch den Stopp der Arbeiten aufgrund des Dringlichkeitsantrags). Das Sanierungsprogramm hat einen planerischen Vorlauf seit Ende 2014; wesentliche Gutachten wie das IMKEM-Gutachten (Prof. Luppold), Voruntersuchungen (Sanierungskonzept AGW), Ausschreibung und Vergabe Generalplaner (SSP), Fassaden- und Rahmenplanwettbewerb etc. wurden bereits während des laufenden Stadthallenbetriebs durchgeführt. Die Realisierungszeit insgesamt liegt daher bei der Sanierung auch bei knapp acht Jahren, führt jedoch zu einer deutlich kürzeren Zeit ohne Stadthalle.
Für einen Neubau ist bei einem idealtypischen Verlauf ein Planungs- und Realisierungszeitraum von mindestens 7,5 Jahre realistisch. Die bestehende Stadthalle kann in dieser Zeit nicht mehr in Betrieb genommen werden – auch nicht provisorisch. Sowohl der Zustand insbesondere der technischen Anlagen als auch die Sicherheitsmängel in der Konzeption und Ausführung der Stadthalle lassen keinen weitergehenden Betrieb mehr zu, der verantwortet werden könnte.
Sofern aufgrund der geforderten ergebnisoffenen Voruntersuchungen (kalkuliertes Zeitbudget 17 Monate) nicht eine Neubauplanung, sondern der Neuanfang der Sanierung beschlossen wird, müssen dennoch alle Planungsleistungen neu vergeben werden und Ausschreibungen wiederholt werden. Denn ein Moratorium mit späterer Fortsetzungsoption könnte für die bereits erteilten Aufträge nur unter Inkaufnahme von hohen Kosten vereinbart werden. Es ist dann aber aufgrund der Vorarbeiten mit einer verkürzten Gesamtzeit von weiteren 6,5 Jahren zu rechnen.
Kosten (Anlage 8 Gegenüberstellung Kosten Sanierung – Neubau)
Bei den Gesamtkosten für die Varianten werden neben den reinen Planungs- und Baukosten auch die Kosten für die Voruntersuchungen, für das Moratorium (aufgrund von bereits erteilten Aufträgen), den Abbruch der Stadthalle sowie die zusätzlichen Zuschüsse für die Kultureinrichtungen in der Zeit ohne Stadthalle einbezogen.
Da bei der Variante Sanierungsstopp und Neukonzeption das alternative Funktions- und Raumprogramm erst nach Vorlage entsprechender Analysen vorliegt, werden die Kosten für einen Neubau hier auf Grundlage des derzeitigen Raumprogramms und der aktuell zugrundeliegenden Standards für die Kernsanierung der Stadthalle hochgerechnet. Demnach wären Baukosten von rd. 50 Mio. € anzusetzen. Eine auf den Bauzeitraum indexierte Baukostensteigerung von 25% ist hier enthalten.
Zusätzlich werden für die Voruntersuchungen erneut Kosten i.H. von mindestens 0,7 Mio. € entstehen. Faktisch hinzuzurechnen sind die bisher entstandenen Kosten für Gutachten, Planung, Ausschreibung i.H. von rd. 3,3 Mio. €. Dazu kommt ein Zuschussbedarf für die übergangsweise Nutzung alternativer Standorte für GSO, Händel, DT etc. von gut 5 Mio. € (enthalten sind 500.000 € für ein Konzertzimmer für die Lokhalle, das bei den dann häufigeren Auftritten dort erforderlich ist). Für den Abriss der jetzigen Stadthalle sind knapp 4,5 Mio. € Abrisskosten anzusetzen. Die echten Gesamtkosten dieser Variante sind mit rd. 63,5 Mio. € zu kalkulieren – sofern keine zusätzlichen Anforderungen an Standards oder Raumprogramm gestellt werden. Mögliche Grunderwerbskosten bei einer Entscheidung für einen neuen Standort sind nicht enthalten.
Bei einer Weiterführung der Kernsanierung fallen für die Baukosten der Sanierung die genannten 29,5 Mio. € an (Baukostensteigerungen indexiert). Für die Voruntersuchungen wie das IMKEM-Gutachtens (Prof. Luppold), den Fassadenentwurf oder den städtebaulichen Rahmenplan für das Stadthallenumfeld sind Kosten i.H.v. knapp 0,7 Mio. € bereits entstanden. Für das mindestens dreimonatige Bau- und Planungsmoratorium aufgrund des Dringlichkeitsantrags muss mit mindestens 0,2 Mio. € gerechnet werden. Zugerechnet werden muss der bereits etatisierte knapp 1,2 Mio. € Zuschussbedarf für die genannten Kultureinrichtungen während der Kernsanierung.
Umfeld und Rahmenplan „Zwischen Theater und Cheltenhampark“ (Anlage 9 Umfeld und Rahmenplanung)
Die detaillierte Ausgestaltung und Umsetzung zur Neugestaltung des Stadthallenumfeldes einschl. der künftigen Verkehrsführung werden aus dem von der Jury ausgewählten städtebaulichen Rahmenplan des Büros Prosa entwickelt. Die Realisierung kann aus bauablauftechnischen und fiskalischen Gründen frühestens nach Wiederinbetriebnahme der Halle erfolgen. Erste Kostenabschätzungen und Finanzierungsmodelle einschl. eines möglicherweise anfallenden Zuschussbedarfs für die Tiefgarage sind in Vorbereitung.
Kosten für die Gestaltung des Umfelds sowie die Erschließung einschl. Unterbringung der Stellplätze entstehen gleichermaßen bei einer Fortsetzung der Sanierung, bei einem Neubau am Albaniplatz oder einem Neubau an einem anderen Standort. In den vorgelegten Kosten des Variantenvergleichs sind sie nicht enthalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe separate Vorlage zum Wirtschaftsplan Stadthalle 2019 Anlagen:
1. Chronologie der Beschlüsse 2. IMKEM-Gutachten (Prof. Luppold) 2015 3. Kostenentwicklung von AGW 2016 zu SSP 2019 4. Dringlichkeitsantrag 5. Qualität der Stadthalle nach Kernsanierung mit Neubauanteilen 6. Auswirkungen auf Kulturinstitutionen Göttingen 7. Darstellung der Entscheidungspfade – Zeitbedarf 8. Gegenüberstellung der Kosten Sanierung – Neubau 9. Umfeld und Rahmenplanung
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