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Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Begründung:
Der Antrag der CDU-Fraktion zur Erarbeitung eines Sicherheits- und Ordnungskonzeptes für die Stadt Göttingen wurde vom Rat zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Wohnungsbau sowie in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, allgemeine Angelegenheiten und Feuerwehr überwiesen und dort am 08.03. sowie am 08.05.2018 erstmalig erörtert.
In dem anliegenden Entwurf eines „Sicherheits- und Ordnungskonzeptes“ sind unter III. – IX. die aktuellen Göttinger Themen und Handlungsfelder dargestellt und erläutert. Unter X. wird ein neues Instrument der Göttinger Sicherheits- und Ordnungspolitik vorgestellt, welches schnellstmöglich zum Einsatz kommen soll.
Das Thema „Videoüberwachung“ im öffentlichen Raum wurde bewusst nicht dargestellt. Die Videoüberwachung ist in § 32 Nds. SOG geregelt und kann zurzeit nur unter besonderen Voraussetzungen eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Beratung eines neuen Nds. Polizei- und Ordnungsgesetzes gibt es Überlegungen in der Landesregierung, die Möglichkeiten der Videoüberwachung auszuweiten. Diese Überlegungen sind jedoch nicht abgeschlossen. Die inhaltlichen Aussagen zu diesem Thema sollen daher aus Sicht der Verwaltung zurückgestellt werden.
In den Ausschussberatungen sollen ggfls. weitere Aspekte genannt werden, die näher zu untersuchen sind. In der abschließenden Ausschusssitzung soll die endgültige Fassung zur Kenntnis genommen werden. Eine weitere Beratung und Beschlussfassung im Rat wäre damit nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Umsetzung des Konzeptes sind im Haushalt keine weiteren Sachmittel erforderlich. Die personelle Aussstattung ist im Hinblick auf die vorgesehenen neuen Stellen im FB Ordnung vorerst ausreichend.
Anlagen:
Antrag der CDU-Fraktion Entwurf des Konzeptes einschl. Anlagen
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