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Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Stadt Göttingen für die Haushaltsjahre 2019/2020 wird beschlossen.
Das Investitionsprogramm 2018 – 2023 der Stadt Göttingen wird beschlossen.
Die im Haushaltsplan dargestellte Ergebnis- und Finanzplanung 2018 – 2023 wird zur Kenntnis genommen.
Der Stellenplan 2019/2020 der Stadt Göttingen wird beschlossen.
Begründung:
Gemäß § 112 Abs. 1 NKomVG haben die Gemeinden für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Grundlage der Beschlussfassung ist der Stand der Haushaltssatzung nach Maßgabe der Änderungsliste nach der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten und Feuerwehr am 05.02.2019. Nach § 112 Abs. 3 Satz 2 NKomVG kann die Haushaltssatzung auch Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre enthalten, diese müssen getrennt dargestellt werden.
Das Investitionsprogramm ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG vom Rat zu beschließen. Grundlage der Beschlussfassung ist auch hier der Stand nach Maßgabe der Änderungsliste (s.o.).
Der Stellenplan ist gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 NKomVG und § 1 Abs. 1 Nr.4 KomHKVO Bestandteil des Haushaltsplans und somit vom Rat zu beschließen.
Die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 wird auf (vorläufig) 1,16% festgesetzt (§ 10 Buchst. b) Haushaltssatzung 2019/2020 der Stadt Göttingen)
Finanzielle Auswirkungen:
vgl. Anlage Anlagen:
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