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Beschlussvorschlag:
1.Der Oberbrandmeister Dirk Tetzlaff wird für die Zeit vom 22.02.2019 bis zum 21.02.2025 als Ehrenbeamter zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Geismar ernannt.
2.Der Erste Hauptlöschmeister Andreas Teune wird für die Zeit vom 22.02.2019 bis zum 21.02.2025 als Ehrenbeamter zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Geismar ernannt. Begründung:
Gemäß § 20 Abs. 4 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) werden Ortsbrandmeister und ihre Stellvertreter für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung beschließt der Rat der Stadt Göttingen. Der Vorschlag zur Ernennung des Ortsbrandmeisters und seiner Vertreter wird von der Mehrheit der in einer hierzu einberufenen Versammlung anwesenden aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr abgegeben.
1.Herr Dirk Tetzlaff wurde von den aktiven stimmberechtigten Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Geismar in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 21.12.2018 für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Herr Tetzlaff besitzt die nach § 20 Abs. 3 NBrandSchG vorgeschriebenen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung dieser Funktion.
2.Herr Andreas Teune wurde von den aktiven stimmberechtigten Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Geismar in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 21.12.2018 für eine Amtszeit von sechs Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Herr Teune besitzt die nach § 20 Abs. 3 NBrandSchG vorgeschriebenen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung dieser Funktion.
Der Stadtbrandmeister wurde hierzu angehört und hat keine Bedenken gegen den Beschlussvorschlag geäußert.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Xsiehe Anlage
Anlagen:
Darstellung der finanziellen Auswirkungen
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